Arbeitszeitbetrug: Was alles darunter fällt und was viele nicht wissen

Arbeitszeitbetrug ist mehr als nur ein Versehen. Wer absichtlich falsche Arbeitszeiten angibt, riskiert nicht nur arbeitsrechtliche Konsequenzen, sondern unter Umständen auch strafrechtliche Folgen.
Was ist Arbeitszeitbetrug?
"Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn Beschäftigte wissentlich unrichtige Angaben zur Arbeitszeit machen", erklärt Prof. Michael Fuhlrott, Arbeitsrechtler für den Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA), gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Auch das bewusste Vorgeben von vermeintlich erbrachten Arbeitsleistungen, die nicht stattgefunden haben, zählt als Arbeitszeitbetrug.
Beispiele dafür sind laut der Juristin Josephine Klose von der Arbeitnehmerkammer Bremen unberechtigtes Ein- oder Ausstempeln ohne tatsächliche Tätigkeit oder die Manipulation von Zeiterfassungssystemen, wie sie gegenüber der dpa berichtet. Auch die private Nutzung der Arbeitszeit, beispielsweise zum heimlichen Surfen, das Vorgeben von Krankheit oder das Beauftragen Dritter, um Tätigkeiten zu erfassen, fallen darunter.
Grauzonen und zulässige Abweichungen
Nicht jede Unschärfe in der Arbeitszeitregelung ist automatisch Betrug. Kurze Raucherpausen, private Gespräche oder das gelegentliche Abweichen von der Regel ohne Absicht gelten in vielen Fällen nicht als Betrug, insbesondere wenn sie im Rahmen der betrieblichen Praxis toleriert werden.
"[…] hier kommt es auf Ausmaß, Häufigkeit und betriebliche Regelungen an", beschreibt Fuhlrott. Rechtliche Grundlage sei dem Arbeitsrechtler zufolge der Arbeitsvertrag. Doch die Akzeptanz eines gewissen Maßes an beispielsweise Privatgesprächen fördere die Arbeitsatmosphäre respektive die Arbeitsleistung und sei daher zu empfehlen, so Klose.
Welche Rechtsfolgen drohen?
Die Konsequenzen reichen von einer Abmahnung über eine ordentliche Kündigung bis hin zur fristlosen Kündigung bei schwerwiegenden Verstößen, erklärt die Juristin. In extremen Fällen sind auch strafrechtliche Sanktionen möglich, beispielsweise wegen Betrugs nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB), wenn ein rechtswidriger Vorteil erlangt wurde. Dies komme laut Fuhlrott in der Praxis jedoch nur sehr selten vor. Insbesondere unabsichtlich falsche Angaben des Arbeitnehmers werden anders bewertet und führen in der Regel nicht sofort zu harten Maßnahmen.
Wer trägt die Beweislast?
Wenn Arbeitszeitbetrug behauptet wird, liegt die Beweislast beim Arbeitgeber, so Klose. Er muss stichhaltig darlegen, dass eine Pflichtverletzung vorliegt und dass der Arbeitnehmer vorsätzlich gehandelt hat. Dies kann durch technische Aufzeichnungen, Zeugenaussagen oder andere stichhaltige Indizien gelingen. So wurden vor dem Landesarbeitsgericht Köln die Erkenntnisse eines Privatdetektivs anerkannt (LAG Köln, Urteil vom 11.02.2025 - 7 SA 635/23).
Tipps zur Vermeidung und zum Umgang
Ein transparentes System zur Arbeitszeiterfassung hilft, Konflikte zu vermeiden. Arbeitgeber sollten klare Regeln aufstellen und Arbeitnehmer sollten ihre Arbeitszeiten ordentlich dokumentieren. Bei Anschuldigungen von Arbeitszeitbetrug ist es ratsam, rechtzeitig juristischen Rat einzuholen und Beweise wie zum Beispiel eigene Aufzeichnungen oder Zeugen zur Wahrung der eigenen Position zu sichern.
Jennifer Vogel, Redaktion finanzen.net
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