Arbeitsrecht

Kamera an oder aus im Videocall: Rechte, Pflichten und Tipps

24.03.26 23:30 Uhr

Homeoffice-Geheimnisse schützen: Kamera an oder aus? | finanzen.net

In Videokonferenzen steht häufig die Frage im Raum, ob Arbeitnehmer die Kamera einschalten müssen. Arbeitgeber dürfen dies in vielen Fällen verlangen, Arbeitnehmer haben aber auch Schutzrechte. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann souverän mit der Kamera-Frage umgehen.

Rechtliche Grundlagen

Der Arbeitgeber kann laut Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht, im Rahmen seines Direktionsrechts grundsätzlich verlangen, dass Mitarbeitende bei Videocalls die Kamera einschalten. Dies gilt sowohl im Büro als auch im Homeoffice, so Zumkley gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Allerdings existieren gesetzliche und persönliche Einschränkungen.

Wann darf man die Kamera ausschalten?

Es gibt zwei wesentliche Ausnahmefälle. Dies gilt unter anderem dann, wenn eine Videokonferenz aufgezeichnet wird. In solchen Fällen darf der Arbeitgeber nicht dazu verpflichten, die Kamera einzuschalten, erklärt Zumkley.

Wird durch die Kamera ein Einblick ins Privatleben ermöglicht, zum Beispiel wenn der Hintergrund offen persönliche Gegenstände zeigt oder andere Personen zu sehen sind und kein neutraler Hintergrund möglich ist, greift die Ausnahmeregelung, Zumkley zufolge, ebenfalls.

Praktische Tipps für Arbeitnehmer

Wenn das Einschalten der Kamera verlangt wird, ist es sinnvoll, auf einen neutralen Hintergrund zu achten oder die Funktion zur Unschärfe oder zum künstlichen Hintergrund zu nutzen, um die Privatsphäre zu wahren.

Um mögliche Bedenken auszuräumen, kann es hilfreich sein, den Dialog mit der Führungskraft oder dem Team zu suchen. Ausdrücklich bei besonderen häuslichen Umständen ist direkte Kommunikation von Vorteil.

Jennifer Vogel, Redaktion finanzen.net

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