Energetische Maßnahmen - Welche steuerlichen Vorteile eine Immobilien-Sanierung wirklich bringt

Neue Fenster, bessere Dämmung, moderne Heizung - energetische Sanierungen sind teuer, können sich aber lohnen. Für selbstgenutzte Immobilien gibt es seit 2020 attraktive Steuervorteile: Bis zu 40.000 Euro lassen sich über drei Jahre vom Finanzamt zurückholen. Allerdings gelten klare Voraussetzungen, und nicht jede Maßnahme wird gefördert.
Die Grundlagen: Was wird gefördert und wie hoch fällt der Steuerbonus aus?
Die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen ermöglicht es Eigentümern, 20 Prozent der Sanierungskosten von der Steuer abzusetzen - und das nicht nur für Arbeitskosten, sondern auch für Materialien. Der maximale Steuervorteil liegt bei 40.000 Euro pro Immobilie, was bedeutet, dass Sanierungskosten von bis zu 200.000 Euro gefördert werden können. Die Auszahlung erfolgt gestaffelt über drei Jahre: Im ersten und zweiten Jahr werden jeweils sieben Prozent der Kosten angerechnet, im dritten Jahr weitere sechs Prozent.
Gefördert werden verschiedene Einzelmaßnahmen, die zur Energieeffizienz beitragen. Dazu gehören unter anderem die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, der Einbau oder die Erneuerung von Lüftungsanlagen sowie die Erneuerung der Heizungsanlage. Auch die Optimierung bestehender Heizungen, sofern diese älter als zwei Jahre sind, und der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung fallen unter die Förderung. Wie das Bundesfinanzministerium detailliert aufführt, können zusätzlich die Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung zu 50 Prozent direkt im ersten Jahr abgesetzt werden - ein Vorteil, der sich bei komplexeren Sanierungsprojekten bemerkbar macht.
Neue Klarstellungen: Mehr Spielraum für Wohnungseigentümer
Lange Zeit gab es Unsicherheiten, insbesondere für Wohnungseigentümer in Mehrparteienhäusern. Wie aus dem Beitrag von n-tv hervorgeht, hat die Finanzverwaltung in einem aktuellen Schreiben wichtige Klarstellungen vorgenommen. So können Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Steuerermäßigung nun genau im Umfang ihres Miteigentumsanteils geltend machen. Bei einem Vier-Parteien-Haus kann jede Partei daher 25 Prozent der Gesamtkosten für die energetische Maßnahme steuerlich absetzen.
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft sogenannte Umfeldmaßnahmen. Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler erklärt, dass viele vorbereitende Arbeiten wie das Entfernen von Putz, der Austausch von Regenrohren oder vorbereitende Dämmarbeiten nun ausdrücklich als förderfähig anerkannt sind. Voraussetzung ist lediglich, dass diese Arbeiten im direkten Zusammenhang mit einer energetischen Maßnahme stehen. Das eröffnet Eigentümern zusätzliche steuerliche Spielräume und macht die Planung komplexer Sanierungen flexibler.
Worauf Eigentümer achten sollten: Voraussetzungen und Fallstricke
Damit die Steuervorteile greifen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Die Immobilie muss selbst genutzt werden - wer vermietet oder die Immobilie leer stehen lässt, wird von der Förderung ausgeschlossen. Zudem muss das Gebäude zum Beginn der Sanierung mindestens zehn Jahre alt sein. Entscheidend ist auch, dass sämtliche Arbeiten von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Eigenleistungen werden nicht anerkannt. Das ausführende Unternehmen muss zudem eine amtliche Bescheinigung ausstellen, die bestätigt, dass die Maßnahmen den technischen Anforderungen entsprechen.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Zudem gilt die Sanierung erst dann als abgeschlossen, wenn die gesamte Rechnung bezahlt wurde. Bei Ratenzahlungen über mehrere Jahre erhält man die Steuerermäßigung erst nach der letzten Rate - ein Detail, das bei der Finanzplanung berücksichtigt werden sollte. Nicht zuletzt ist zu beachten, dass eine Kombination mit anderen Förderprogrammen des Bundes wie KfW oder BAFA für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen ist. Wer sich für den Steuerbonus entscheidet, muss auf direkte Zuschüsse oder vergünstigte Kredite verzichten - und umgekehrt.
Wer alle Voraussetzungen erfüllt und die Bescheinigung vom Fachunternehmen erhält, muss die Kosten dann über drei aufeinanderfolgende Steuererklärungen geltend machen. Die Anlage "Energetische Maßnahmen" ist dabei das zentrale Formular, über das der Steuerbonus beantragt wird. Mit der richtigen Planung und Dokumentation können Eigentümer so einen erheblichen Teil ihrer Sanierungskosten zurückholen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die aktuellen Klarstellungen der Finanzverwaltung machen das Verfahren transparenter und geben Eigentümern mehr Rechtssicherheit bei der Umsetzung ihrer energetischen Modernisierungspläne.
Dominik Maier, Redaktion finanzen.net
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