Schenkung

Bargeld sicher verschenken: So funktioniert es

09.02.26 22:19 Uhr

Bargeld sicher verschenken: Worauf man achten sollte | finanzen.net

Wer sein Geld an Kinder, Enkel oder Partner weitergeben möchte, sollte die Schenkung sorgfältig planen. Mit den richtigen Freibeträgen und einem strategischen Vorgehen lassen sich nicht nur Steuern sparen und Gesetze einhalten, sondern auch familiäre Streitigkeiten vermeiden.

Rechtliche Grauzone: Wann Bargeldgeschenke illegal werden

Bargeld zu verschenken ist in Deutschland grundsätzlich legal, kann jedoch unter bestimmten Umständen den Tatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder der Geldwäsche (§ 261 StGB) erfüllen. Illegal wird die Schenkung, wenn durch sie eine Steuerverkürzung oder ein Steuervorteil entsteht und somit Steuern hinterzogen werden (§ 370 AO). Gemäß § 30 Abs. 1 ErbStG müssen Schenkungen innerhalb von drei Monaten gemeldet werden, sofern keine notarielle Beurkundung vorliegt. Werden diese Summen verheimlicht, drohen hohe Strafen: Bei Steuerhinterziehung reicht das Maß von hohen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Zudem greift bei Beträgen ab 10.000 Euro das Geldwäschegesetz (GwG): Banken sind verpflichtet, bei Einzahlungen solcher Summen einen Herkunftsnachweis zu verlangen. Kann dieser nicht erbracht werden oder stammt das Geld aus illegalen Quellen, droht wegen Geldwäsche eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren (§ 261 Abs. 1 StGB).

Schenken statt vererben: Vorteile und Gründe

Eine Schenkung kann im Prinzip wie ein vorgezogenes Erbe funktionieren. Sie bietet die Möglichkeit, Vermögen zu Lebzeiten an Kinder, Enkel oder auch Ehepartner zu übertragen. Viele Eltern entscheiden sich für eine Schenkung, um ihre Kinder bei größeren Investitionen zu unterstützen oder die Familie finanziell abzusichern. Andere möchten durch eine Schenkung die Vermögensaufteilung zu Lebzeiten regeln und mögliche Erbstreitigkeiten unter den Kindern vermeiden. Je klarer das Ziel der Schenkung, desto einfacher lässt sich der Weg dorthin planen und umsetzen, so die Sparkasse.

Freibeträge clever nutzen

Schenkungen unterliegen der Schenkungsteuer. Das Finanzamt gewährt jedoch großzügige Freibeträge, die vom Verwandtschaftsgrad abhängig sind. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner können sich gegenseitig Vermögen im Wert von bis zu 500.000 Euro steuerfrei schenken. Für Kinder liegt die Grenze bei 400.000 Euro, für Enkel bei 200.000 Euro und für Eltern oder Großeltern bei 20.000 Euro. Dies wird in § 16 ErbStG geregelt. Erst oberhalb dieser Beträge fällt Schenkungsteuer an. Ein entscheidender Vorteil gegenüber dem Erbfall ist, dass diese Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. So kann ein Großvater beispielsweise seiner Enkelin 150.000 Euro schenken, ohne dass dafür Steuern anfallen. Zehn Jahre später kann er erneut 150.000 Euro übertragen, ebenfalls steuerfrei.

Steuerklassen und Steuersätze

Die Höhe der Schenkungsteuer wird durch zwei Faktoren bestimmt: den Verwandtschaftsgrad und den Wert des Geschenks. Grundsätzlich gilt, je enger die Beziehung, desto günstiger der Tarif. Dabei unterliegt die Steuer einem progressiven Stufentarif gemäß § 19 ErbStG. Das bedeutet, der Steuersatz steigt innerhalb der jeweiligen Steuerklasse an, je höher der steuerpflichtige Betrag ist.

Steuerpflichtige der Klasse I, also zum Beispiel Kinder oder Enkel, zahlen zwischen 7 und 30 Prozent. In Klasse II (u. a. Geschwister, Nichten, Neffen) bewegen sich die Sätze zwischen 15 und 43 Prozent, während für Personen ohne enge Bindung in Klasse III Sätze von 30 bis 50 Prozent anfallen. Obwohl die Bedingungen denen des Erbfalls ähneln, liegt der entscheidende Vorteil der Schenkung, wie die Sparkasse berichtet, in der strategischen Planung. Durch die wiederholte Nutzung der Freibeträge alle zehn Jahre lässt sich die Steuerlast massiv senken oder sogar gänzlich vermeiden.

Schenkungsvertrag und Meldung beim Finanzamt

Auch wenn viele Geschenke formlos übergeben werden, empfiehlt sich, bei größeren Vermögen der Abschluss eines Schenkungsvertrags. Dieser regelt die Rechte und Pflichten von Schenkendem und Beschenktem und sorgt für rechtliche Klarheit. Zudem müssen Schenkungen innerhalb der ersten drei Monate dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Wie t-online berichtet, stehen für die Anzeige beim Finanzamt Formulare zur Verfügung, die von beiden Parteien gemeinsam auszufüllen sind. Dabei muss die Art des Vermögenswerts - ob Bargeld, Wertpapiere oder Firmenanteile - detailliert angegeben werden. Eine Meldung ist jedoch hinfällig, sofern die Schenkung bereits durch ein Gericht oder ein Notariat offiziell beurkundet wurde.

Redaktion finanzen.net

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