Muss man sich eigentlich auch beim Überholen an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten?

Das Überschreiten des Tempolimits beim Überholen bleibt ein riskantes und teures Unterfangen. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gelten auch beim Überholvorgang uneingeschränkt und Sanktionen lassen kaum Spielraum für Ausnahmen.
Rechtliche Ausgangslage
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch beim Überholen eingehalten werden muss. In der StVO existiert keine Sonderregel, die eine kurzfristige Überschreitung im Rahmen eines Überholmanövers gestattet. Ein Überholmanöver darf also nur beginnen, wenn das Einhalten des Tempolimits tatsächlich möglich ist. Weiterhin muss der Überholende mit wesentlich höherer Geschwindigkeit unterwegs sein als das vorausfahrende Fahrzeug. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf dabei aber nicht überschritten werden.
Sicherheit und Planung beim Überholen
Ein sicheres Überholen kann eine anspruchsvolle Aufgabe darstellen. Der Überholende benötigt eine ausreichend lange Strecke und muss die Verkehrslage klar beurteilen, bevor das Manöver eingeleitet wird. Gerade auf Landstraßen werden für einen Überholvorgang bei Tempo 100 gegenüber Tempo 80 häufig mehr als 500 Meter benötigt. Wer diese Distanz nicht sicher überblicken und das Tempolimit dabei nicht einhalten kann, sollte auf das Manöver verzichten.
Sanktionen und Risiken bei Verstößen
Vergehen gegen diese Bestimmungen führen laut Bussgeldkatalog.org zu den üblichen Sanktionen. Ein Verstoß beim Überholen zieht die gleichen Konsequenzen nach sich wie eine Tempoüberschreitung in anderen Situationen: Dies reicht von Geldbußen über Punkte bis hin zu Fahrverboten bei schweren Fällen. Die Rechtsprechung betont, dass auch während des Überholens die Gebote der Sorgfalt, Übersicht und des Respekts gegenüber Geschwindigkeitsbeschränkungen uneingeschränkt gelten.
Paul Schütte, Redaktion finanzen.net
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