Euro am Sonntag

Neues Gesetz: Lang laufende Verträge werden fairer


Neues Gesetz: Lang laufende Verträge werden fairer

Mehr Schutz für Verbraucher kommt stufenweise.

von Martin Reim, Euro am Sonntag

Verbraucher werden künftig besser vor überlangen Verträgen geschützt, aus denen sie oft nicht schnell herauskamen. Das sieht das "Gesetz für faire Verbraucherverträge" vor, dessen erste Stufe ab 1. Oktober greift. Ab dann gilt: Am Telefon besprochene Verträge für Strom und Gas müssen schriftlich bestätigt werden - zum Beispiel per Brief, E-Mail oder SMS. Ab März 2022 gibt es generelle Änderungen für lang laufende Verträge, etwa für Handys, Fitnessstudios oder Energielieferungen. Sie verlängern sich nach der ersten Vertragslaufzeit nur dann automatisch, wenn sie danach auf unbestimmte Zeit laufen und mit einer Frist von höchstens vier Wochen kündbar sind.

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Ab Juli 2022 ist für Internetseiten, über die Verbraucher lang laufende Verträge abschließen können, ein Kündigungsbutton verpflichtend. Er muss leicht zugänglich und gut sichtbar auf der Internetseite platziert sein.

Außerdem gilt ab 1. Oktober 2021: Unternehmen dürfen nicht mehr ausschließen, dass Verbraucher Rechtsdienstleister nutzen, um damit beispielsweise bei Flugverspätungen Geld zurückzufordern.


Bildquellen: ER_09 / Shutterstock.com

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