Ausblick: The Japan Steel Works legt Quartalsergebnis vor


Werte in diesem Artikel
Aktien

40.17 EUR -0.67 EUR -1.64 %

The Japan Steel Works wird am 09.02.2026 die Bücher zum am 31.12.2025 abgelaufenen Jahresviertel öffnen.

In Sachen EPS geht 1 Analyst von einem Gewinn von 58,42 JPY je Aktie aus. Im vergangenen Jahr hatte The Japan Steel Works noch 86,53 JPY je Aktie eingenommen.

Das vergangene Quartal soll The Japan Steel Works im Schnitt mit einem Umsatz von insgesamt 75,27 Milliarden JPY abgeschlossen haben – das erwarten 2 Analysten im Durchschnitt. Demnach hätte das Unternehmen den Umsatz im Vergleich zum Vorjahresviertel, in dem 64,46 Milliarden JPY erwirtschaftet worden waren, um 16,77 Prozent gesteigert.

Mit Blick auf das laufende Fiskaljahr erwarten 5 Analysten im Schnitt einen Gewinn je Aktie von 268,54 JPY, während im vorherigen Jahr noch 244,03 JPY erwirtschaftet worden waren. In Bezug auf den Umsatz gehen 5 Analysten im Schnitt davon aus, dass im laufenden Fiskaljahr insgesamt 294,38 Milliarden JPY umgesetzt werden, während es im Vorjahr noch 248,56 Milliarden JPY waren.

Redaktion finanzen.net

Aktuelle The Japan Steel Works Aktie News

Werbung

The Japan Steel Works Analysen

Um die Übersicht zu verbessern, haben Sie die Möglichkeit, die Analysen für The Japan Steel Works nach folgenden Kriterien zu filtern.

Alle: Alle Empfehlungen

Buy: Kaufempfehlungen wie z.B. "kaufen" oder "buy"
Hold: Halten-Empfehlungen wie z.B. "halten" oder "neutral"
Sell: Verkaufsempfehlungn wie z.B. "verkaufen" oder "reduce"

Keine Analysen gefunden.

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.