Bayer-Analyse: Buy-Bewertung von UBS AG für Aktie

UBS AG-Analyst Matthew Weston hat sich intensiv mit dem Bayer-Papier auseinandergesetzt. Hier sind die Ergebnisse.
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Die Schweizer Großbank UBS hat Bayer mit einem Kursziel von 52 Euro auf "Buy" belassen. Wegen der jüngsten Änderung der gerichtlichen Zuständigkeit für den Glyphosat-Vergleich ergänzte Matthew Weston seine bisherige Analyse um ein neues Szenario, wie er Dienstagabend schrieb. Nachdem eine Minderheit der Klägeranwälte einen Antrag auf die Verweisung des von Bayer vorgeschlagenen Vergleichs von einem Bezirksgericht in St. Louis an ein Bundesgericht gestellt habe, müsse Bundesrichter Henry Autrey entscheiden, ob dieser an das Gericht von Missouri zurückverwiesen oder die Verlegung in die Bundesgerichtsbarkeit bestätigt werde. Nach Expertenmeinungen sei es wahrscheinlich, dass ein spezielles Bundesrichtergremium den Fall an Bundesrichter Vince Chhabria in Kalifornien weiterleiten werde, sollte der Fall nicht an Missouri zurückverwiesen werden. Das würde angesichts früherer Aussagen von Chhabria einen möglichen Vergleich erschweren. Selbst wenn Bayer vor dem Obersten Gerichtshof der USA im separaten Durnell-Fall gewinne, müsste der Konzern die noch anhängigen Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten weiterhin durch einen Vergleich beilegen. Eine Kombination aus Chhabrias Zuständigkeit und einem negativen Urteil des Supreme Courts wäre ein neues Worts-Case-Szenario mit einer theoretischen Bewertung der Bayer-Aktie von 28 Euro.
Aktienbewertung im Detail: Die Bayer-Aktie und ihre Entwicklung am Tag der Analyse
Um 10:27 Uhr konnte die Aktie von Bayer zulegen und verteuerte sich in der XETRA-Sitzung um 1,3 Prozent auf 36,49 EUR. Also hat der Anteilsschein noch ein Aufwärtspotenzial von 42,50 Prozent gerechnet zum festgelegten Kursziel. Im heutigen Handel wurden bisher 298.599 Bayer-Aktien umgesetzt. Seit Jahresanfang 2026 verlor die Aktie um 1,1 Prozent. Die kommenden Ergebnisse für Q2 2026 dürfte Bayer am 04.08.2026 präsentieren.
ZÜRICH (dpa-AFX Analyser) / Redaktion finanzen.net
Veröffentlichung der Original-Studie: 16.06.2026 / 22:01 / GMT Erstmalige Weitergabe der Original-Studie: 17.06.2026 / Uhrzeit in Studie nicht angegeben / Zeitzone in Studie nicht angegeben
Hinweis: Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 85 Abs. 1 WpHG, Art. 20 VO (EU) 596/2014 für das genannte Analysten-Haus finden Sie unter http://web.dpa-afx.de/offenlegungspflicht/offenlegungs_pflicht.html.
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