Behörde haftet nicht

Urteil: BaFin bei Wirecard aus dem Schneider


Urteil: BaFin bei Wirecard aus dem Schneider

Wirecard-Aktionäre können die Finanz­aufsicht BaFin nach einem Gerichtsurteil nicht für ihre Verluste mit den Papieren des insolventen Zahlungsdienstleisters haftbar machen.

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von Redaktion €uro am Sonntag

Die für Amtshaftungsklagen zuständige 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt wies die Schadenersatzklagen von vier Anlegern über Beträge von 3000 bis 60.000 Euro ab.

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Sie hatten argumentiert, die BaFin habe Marktmanipulationen von Wirecard nicht verhindert und sei Hinweisen auf Straftaten nicht ausreichend nachgegangen. Die Behörde arbeite laut ­ihren Aufgaben nur im öffentlichen Interesse und nicht im Interesse einzelner Aktionäre, hielt der Richter dem entgegen. Selbst wenn die BaFin ihre Amtspflichten verletzt hätte, hafte sie deshalb nicht gegenüber den Anlegern. "Es besteht kein sogenannter Drittschutz", sagte der Richter.

Nach der Wirecard-Insolvenz hatten Kritiker der Aufsicht vorgeworfen, sie habe dem Treiben trotz Warnungen zu lange untätig zugesehen und das Unternehmen - etwa mit einem Leerverkaufsverbot - sogar noch in Schutz genommen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.









Bildquellen: Wirecard

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26.06.20 Wirecard Verkaufen Independent Research GmbH
25.06.20 Wirecard Verkaufen Norddeutsche Landesbank (Nord/LB)
22.06.20 Wirecard Verkaufen Independent Research GmbH
19.06.20 Wirecard Reduce Oddo BHF
18.06.20 Wirecard Verkaufen Independent Research GmbH

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