Bericht: Habeck will Investitionskontrolle wegen China verschärfen


BERLIN (dpa-AFX) - Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will den zunehmenden Einfluss Chinas in der deutschen Wirtschaft verringern. Das "Handelsblatt" berichtete, Habeck wolle die Regelungen für die Prüfung ausländischer Investitionen in Deutschland massiv erweitern. Dafür habe er ein "Investitionsprüfgesetz" auf den Weg gebracht.

Werbung

Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums sagte am Montag in Berlin, Eckpunkte für ein solches Gesetz seien in die Ressortabstimmung gegangen. Sie könne nicht auf Details eingehen. Die Sprecherin verwies aber auf Rohstoffabhängigkeiten. In der Außenwirtschaft solle der Fokus stärker auf Sicherheit gelegt werden. Mit dem Gesetz solle die China-Strategie der Bundesregierung konkretisiert werden. Darin hieß es, Abhängigkeiten in kritischen Bereichen sollten verringern werden, um Risiken zu mindern.

Die Bundesregierung kann bei einer Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit die Beteiligung eines EU-ausländischen Investors an einem deutschen Unternehmen verbieten. Nach dem "Handelsblatt"-Bericht will Habeck zum Schutz deutscher beziehungsweise europäischer Sicherheitsinteressen die Gruppe der kritischen Sektoren erweitern, für die besonders strenge Prüfregeln gelten. Das Wirtschaftsministerium wolle zudem das Anwendungsgebiet der Investitionskontrolle deutlich ausweiten. In der Bundesregierung umstritten war der Einstieg eines chinesischen Staatskonzerns bei einem Hamburger Container-Terminal.

/hoe/DP/nas

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.