BGH klärt: Müssen Geschäfte im Lockdown die volle Miete zahlen?


Werte in diesem Artikel
Aktien

1.69 EUR -0.03 EUR -1.51 %

17.56 EUR -0.18 EUR -1.01 %

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt am Mittwoch (9.00 Uhr), ob Geschäfte im Corona-Lockdown weiter die volle Miete zahlen müssen. Im konkreten Fall geht es um eine Filiale des Textil-Discounters Kik im Raum Chemnitz, die von den Geschäftsschließungen in Sachsen von 19. März bis 19. April 2020 betroffen war. Das Oberlandesgericht Dresden hatte entschieden, dass Kik für diese Zeit nur die halbe Miete zahlen muss. Dagegen haben das Unternehmen und der Vermieter Revision in Karlsruhe eingelegt. Ob es nach der Verhandlung gleich ein Urteil gibt, ist offen.

Werbung

Seit dem Jahreswechsel 2020/21 ist gesetzlich klargestellt, dass gewerbliche Mieter eine Anpassung ihres Mietvertrags verlangen können, wenn sie wegen Corona-Maßnahmen schließen müssen oder ihr Geschäft nur mit starken Einschränkungen öffnen dürfen. Es muss aber jeder Fall einzeln geprüft werden, und die Vorschrift schreibt auch nicht vor, dass ein Teil der Miete erlassen wird. Denkbar ist auch, dass sie später voll nachgezahlt werden muss. Das BGH-Urteil hat deshalb grundsätzliche Bedeutung. (Az. XII ZR 8/21)/sem/DP/mis

Aktuelle Aroundtown SA Aktie News

Werbung

Aroundtown SA Analysen

Um die Übersicht zu verbessern, haben Sie die Möglichkeit, die Analysen für Aroundtown SA nach folgenden Kriterien zu filtern.

Alle: Alle Empfehlungen

Buy: Kaufempfehlungen wie z.B. "kaufen" oder "buy"
Hold: Halten-Empfehlungen wie z.B. "halten" oder "neutral"
Sell: Verkaufsempfehlungn wie z.B. "verkaufen" oder "reduce"
Datum Rating Analyst
07.09.26 Aroundtown SA Neutral Goldman Sachs Group Inc.
04.09.26 Aroundtown SA Underperform Jefferies & Company Inc.
31.08.26 Aroundtown SA Neutral Goldman Sachs Group Inc.
27.08.26 Aroundtown SA Hold Deutsche Bank AG
26.08.26 Aroundtown SA Hold Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank)

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.