BGH schafft beim Diesel Klarheit bei Ansprüchen gegen Autohändler
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KARLSRUHE (dpa-AFX) - Diesel-Käufer, die mit ihrem Autohaus um den Austausch eines vom Volkswagen-Abgasskandal betroffenen Neuwagen streiten, bekommen Rückenwind aus Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Mittwoch, dass Händler solche Kunden nicht ohne Weiteres auf das sehr viel günstigere Software-Update verweisen können. Neuwagen-Käufer hätten in den ersten zwei Jahren ein Recht darauf, dass ein Mangel "vollständig, nachhaltig und fachgerecht beseitigt" werde. Befürchte der Kunde Folgeschäden durch das Update, sei es am Händler, solche Zweifel vor Gericht auszuräumen. Gegebenenfalls müsse ein Sachverständiger zurate gezogen werden. (Az. VIII ZR 190/19)
Im konkreten Fall geht es um einen VW Caddy, von dem es inzwischen nur noch das deutlich teurere Nachfolgemodell gibt. Hierzu entschieden die Richterinnen und Richter, dass der Käufer einen Teil der Preisdifferenz möglicherweise aus eigener Tasche bezahlen muss. Das Oberlandesgericht Braunschweig muss nun unter anderem noch die Listenpreise abgleichen. Die zu diesem Punkt entwickelten Kriterien gelten nicht nur im Dieselskandal, sondern für alle Neuwagenkäufer.
Wegen des VW-Skandalmotors EA189 streiten laut Volkswagen nur noch sehr wenige Käufer mit ihrem Autohändler. Es gebe noch eine niedrige zweistellige Zahl an Verfahren. Die meisten Betroffenen haben VW als Hersteller wegen systematischer Täuschung auf Schadenersatz verklagt.
/sem/DP/nas
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