BGH: 'Thermofenster' reicht nicht für Schadenersatz von Daimler
Werte in diesem Artikel
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Allein wegen des sogenannten Thermofensters in vielen Mercedes-Dieseln haben klagende Autobesitzer noch keinen Anspruch auf Schadenersatz von Daimler. Selbst wenn es sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handeln sollte, sei der reine Einsatz der Technik nicht sittenwidrig, urteilte der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe. Denn anders als beim Skandalmotor EA189 von Volkswagen (Volkswagen (VW) vz) unterscheide die Software nicht danach, ob das Auto auf dem Prüfstand stehe. (Az. VI ZR 128/20)
Das "Thermofenster" ist Teil der Motorensteuerung und reduziert die Abgasreinigung, wenn draußen kühlere Temperaturen herrschen. Die Richterinnen und Richter hatten sich dazu vor einem halben Jahr schon einmal in einem schriftlichen Beschluss ähnlich geäußert. Jetzt verkündeten sie zum ersten Mal nach einer Verhandlung ein Urteil.
Der Fall ist damit aber noch nicht abgeschlossen, denn der Kläger hatte Daimler vorgeworfen, etliche weitere unzulässige Vorrichtungen zur Abgasmanipulation zu verwenden, unter anderem über das Kühlmittelsystem. Diesem konkreten Vorwurf war das Oberlandesgericht Koblenz nicht nachgegangen. Das muss nun nachgeholt werden./sem/DP/mis
Ausgewählte Hebelprodukte auf Mercedes-Benz Group (ex Daimler)
Mit Knock-outs können spekulative Anleger überproportional an Kursbewegungen partizipieren. Wählen Sie einfach den gewünschten Hebel und wir zeigen Ihnen passende Open-End Produkte auf Mercedes-Benz Group (ex Daimler)
Der Hebel muss zwischen 2 und 20 liegen
