Breite Unterstützung für Ukraine-Sondertribunal


CHISINAU (dpa-AFX) - Die Einrichtung des Sondertribunals für Verbrechen gegen die Ukraine ist einen Schritt weiter: Deutschland und 35 weitere Länder sowie die Europäische Union signalisierten bei einer Sitzung des Europarats in Moldaus Hauptstadt Chisinau, dem dafür notwendigen Abkommen beitreten zu wollen. Diese Absichtserklärung sei für die tatsächliche Einrichtung des Sondergerichts entscheidend, teilte der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, mit.

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Das geplante internationale Sondertribunal zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine soll hochrangige politische und militärische Vertreter wegen der Entscheidung zum Krieg - das sogenannte Verbrechen der Aggression - strafrechtlich verfolgen.

Damit soll eine Lücke geschlossen werden, denn der Internationale Strafgerichtshof mit Sitz im niederländischen Den Haag ist in seiner Zuständigkeit beschränkt. Er untersucht mögliche Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord.

Weitere Schritte notwendig

Auch das Sondertribunal soll seinen Sitz in Den Haag haben. Bis es eingerichtet ist, wird es aber noch dauern. Zunächst muss etwa das Budget festgelegt und gesichert werden. Generalsekretär Berset forderte die Staaten laut Mitteilung nachdrücklich auf, alle erforderlichen nationalen Verfahren abzuschließen, um dem Sondergerichtshof so bald wie möglich beizutreten.

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Zu den Unterstützer-Ländern gehören neben Deutschland weitere Europaratsmitglieder wie Frankreich, Polen, das Vereinigte Königreich oder die Ukraine selbst. Zudem haben Costa Rica und Australien ihre Beteiligung angekündigt.

Der Europarat ist eine von der EU unabhängige Organisation mit Sitz in Straßburg. Er ist für die Wahrung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in seinen 46 Mitgliedstaaten zuständig.

Europarat positioniert sich zu Verschärfungen in der Asylpolitik

Bei der Sitzung des Ministerkomitees, dem obersten Europarats-Entscheidungsgremium, wurde außerdem eine politische Erklärung zur Migrationspolitik und der europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) einstimmig verabschiedet. Mehrere europäische Staaten hatten sich zuvor beklagt, dass ihre Migrationspolitik aufgrund der Konvention und der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der über ihre Einhaltung wacht, eingeschränkt werde.

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Nun festgelegte Auslegungsstandards für die EMRK, etwa bei der Frage nach Rückführungszentren ("Return Hubs") außerhalb der EU, sollen Abschiebungen erleichtern und den Ermessenspielraum der Mitgliedsländer erweitern. Die Erklärung ist für den Menschenrechtsgerichtshof allerdings nicht bindend./vni/DP/nas

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