Bundesgerichtshof befasst sich mit Rolle von Bosch im Dieselskandal


Werte in diesem Artikel
Aktien

72.05 EUR 0.85 EUR 1.19 %

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) treibt am Dienstag die Aufarbeitung des VW-Dieselskandals voran. Nach Klagen von VW-Aktionären befassen sich die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe erstmals mit der Rolle des Autozulieferers Bosch (10.00 Uhr, Az. II ZR 152/20 u.a.). Außerdem werden zwei Urteile zu der Frage verkündet, ob Diesel-Käufer auch dann Anspruch auf Schadenersatz von Volkswagen haben, wenn das Auto inzwischen weiterverkauft ist (12.00 Uhr, Az. VI ZR 533/20 u.a.).

Werbung

Bosch hatte Volkswagen die Motorsteuerungssoftware geliefert, die bei der Manipulation der Abgaswerte zum Einsatz kam. Der weltgrößte Autozulieferer hatte deshalb eine Geldbuße von 90 Millionen Euro zahlen müssen wegen fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht. Gegen einzelne Mitarbeiter gab es auch strafrechtliche Ermittlungen.

Viele Anleger hatten Verluste gemacht, als VW-Aktien bei Auffliegen des Betrugs im September 2015 massiv an Wert verloren. Sie werfen Volkswagen vor, den Kapitalmarkt nicht rechtzeitig über die Risiken informiert zu haben. Am Oberlandesgericht Braunschweig läuft deshalb seit September 2018 ein milliardenschweres Musterverfahren.

Die neun Aktionärsklagen, um die es in Karlsruhe geht, richten sich hingegen gegen Bosch, wegen angeblicher Beihilfe. In dem einen Fall beispielsweise hatten die Kläger Ende 2013 mehr als 12 200 Euro in Vorzugsaktien von VW investiert. Am 21. September 2015 bekamen sie dafür nur noch knapp 8500 Euro. Für den Verlust machen sie Bosch mitverantwortlich und verlangen rund 3700 Euro Schadenersatz.

Werbung

Die Stuttgarter Gerichte hatten sämtliche Klagen abgewiesen. Dabei ließen sie offen, ob Volkswagen ein Kapitalmarktdelikt begangen hat. Bosch war nach ihrer Auffassung auf jeden Fall nicht in einem Maße verstrickt, das den Vorwurf der Beihilfe rechtfertigen würde. Das letzte Wort hat nun der BGH. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen.

Die Schadenersatz-Klagen der Autokäufer wiederum richten sich gegen VW als Hersteller. Nach einem Karlsruher Grundsatz-Urteil aus dem Mai 2020 haben bereits Zehntausende Betroffene Geld zurückbekommen. Dagegen nimmt sich die Zahl der noch offenen Fälle, in denen das Auto weiterverkauft wurde, eher gering aus. Laut VW sind es rund 1000.

In dem einen Fall, der jetzt entschieden wird, hatte die Klägerin ihren VW mit dem Skandalmotor EA189 im laufenden Verfahren für rund 4500 Euro verkauft. VW ist der Ansicht, dass die Sache damit erledigt ist - die Frau habe einen marktgerechten Preis erzielt. Der andere Kläger hatte seinen VW bei einem Audi-Vertragshändler in Zahlung gegeben und zusätzlich eine "Wechselprämie" von 6000 Euro bekommen. Die Frage ist, wie sich das auf möglichen Schadenersatz auswirkt./sem/DP/zb

Aktuelle Volkswagen (VW) vz. Aktie News

Werbung

Volkswagen (VW) vz. Analysen

Um die Übersicht zu verbessern, haben Sie die Möglichkeit, die Analysen für Volkswagen (VW) vz. nach folgenden Kriterien zu filtern.

Alle: Alle Empfehlungen

Buy: Kaufempfehlungen wie z.B. "kaufen" oder "buy"
Hold: Halten-Empfehlungen wie z.B. "halten" oder "neutral"
Sell: Verkaufsempfehlungn wie z.B. "verkaufen" oder "reduce"
Datum Rating Analyst
23.09.26 Volkswagen (VW) vz Market-Perform Bernstein Research
22.09.26 Volkswagen (VW) vz Buy Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank)
22.09.26 Volkswagen (VW) vz Market-Perform Bernstein Research
21.09.26 Volkswagen (VW) vz Neutral UBS AG
21.09.26 Volkswagen (VW) vz Buy Jefferies & Company Inc.

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.