Bundesverfassungsgericht: Urteil zum Nachtragshaushalt Mitte November


KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am 15. November über die Klage der Union gegen den Nachtragshaushalt 2021 entscheiden. Das teilte das oberste deutsche Gericht am Dienstag mit. In dem Verfahren geht es um die nachträgliche Änderung des Haushalts: Der Bund hatte ihn wegen der Corona-Krise zunächst um 60 Milliarden Euro aufgestockt. Weil das Geld am Ende nicht benötigt wurde, schichtete die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP mit Zustimmung des Bundestages die Kreditermächtigung 2022 rückwirkend auf den sogenannten Klima- und Transformationsfonds um. Dagegen klagten 197 Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. (Az.: 2 BvF 1/22)

Werbung

Bei der Verhandlung Ende Juni wurde vor allem diskutiert, ob die Kreditermächtigung auch wirtschaftliche Krisenfolgen abdecken darf. Außerdem muss geklärt werden, wann nachträgliche Haushaltsänderungen beschlossen werden müssen. In einer Eilentscheidung im November 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht vorläufig grünes Licht für die Maßnahme gegeben.

/avg/DP/men

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.