Doppelte Abstufung

HOCHTIEF-Aktie: Gewinnmitnahmen - BofA warnt vor übertriebener Euphorie


HOCHTIEF-Aktie: Gewinnmitnahmen - BofA warnt vor übertriebener Euphorie

Beim Baukonzern HOCHTIEF müssen die Anleger am Montag weitere Gewinnmitnahmen verkraften.

Werte in diesem Artikel
Aktien

400.40 EUR 0.40 EUR 0.10 %

Die HOCHTIEF-Aktie verliert via XETRA zeitweise 2,98 Prozent auf 169,40 Euro. Damit sind die Aktien MDAX-Schlusslicht.

Werbung

Im März hatten sie in Erwartung des historischen deutschen Finanzpakets für Verteidigung und Infrastruktur eine Rekordrally hingelegt. Diese erreichte am vergangenen Dienstag - als der Bundestag die dafür nötigen Grundgesetz-Änderungen verabschiedete - ihren Höhepunkt. Doch seitdem geht es bergab; die erwartungsgemäße Zustimmung des Bundesrats am Freitag hatte daran auch nichts geändert. Langsam aber sicher gerät damit die für den kurzfristigen Trend wichtige 21-Tage-Durchschnittslinie in Gefahr. Seit Jahresbeginn steht aber immer noch ein sattes Plus von 30 Prozent zu Buche.

Die Titel hätten es mit der Euphorie übertrieben, befand Analyst Marcin Wojtal von der US-Investmentbank Bank of America (BofA). Der Umsatzbeitrag aus Deutschland sei 2024 mit 3 Prozent sehr niedrig gewesen. Gleichzeitig habe sich der Bewertungsrückstand gegenüber der amerikanischen Konkurrenz im Bereich Engineering & Construction erledigt. Daher stufte der Experte die Aktien gleich doppelt ab von "Buy" auf "Underperform".

/gl/ag/mis

FRANKFURT (dpa-AFX)

Bildquellen: nitpicker / Shutterstock.com, nitpicker / Shutterstock.com

Aktuelle HOCHTIEF Aktie News

Werbung

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.