Einspruch zurückgewiesen

Lufthansa-Aktie im Minus: Fluggesellschaft streicht freien Handgepäckkoffer - EuGH erklärt Staatshilfe für unrechtmäßig


Lufthansa-Aktie im Minus: Fluggesellschaft streicht freien Handgepäckkoffer - EuGH erklärt Staatshilfe für unrechtmäßig

Die Lufthansa führt einen neuen Basistarif ohne Kabinenkoffer ein und reagiert damit auf verändertes Buchungsverhalten. Parallel sorgt ein EuGH-Urteil zu früheren Staatshilfen für Aufmerksamkeit.

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Die Lufthansa streicht auf ihren Kurz- und Mittelstreckenflügen die bislang kostenfreie Mitnahme eines kleinen Kabinenkoffers. Es werde bei allen Airlines der Gruppe ein neuer "Economy Basic"-Einstiegstarif eingeführt, der einen kleinen persönlichen Gegenstand wie eine Laptop-Tasche oder einen Rucksack enthalte, teilte das Unternehmen mit. Entsprechende Tickets für zunächst ausgewählte Strecken seien ab dem 28. April für Reisen ab dem 19. Mai buchbar.

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Lufthansa begründet den Schritt mit dem veränderten Verhalten der Passagiere. Gerade für Tagesreisende bilde der neue Tarif eine zusätzliche Wahlmöglichkeit zum attraktiven Einstiegspreis. Der persönliche Gegenstand darf höchstens 40x30x15 Zentimeter groß sein. Zusätzliches Hand- oder Aufgabegepäck könne als Zusatzleistung flexibel ab 15 Euro zugebucht werden.

Klagen der Verbraucherschützer

Mit dem Light-Angebot begibt sich Lufthansa auf das Angebotsniveau der Air France aber auch von Billigfliegern wie Norwegian Air, Ryanair, Transavia, Volotea, easyJet, Wizz oder Vueling. Diese letztgenannten Gesellschaften sind vom europäischen Verbraucherverband BEUC wegen ihrer strengen Handgepäckregeln abgemahnt worden. Die Verbraucherschützer wollen auch mit Prozessen erreichen, dass jeder Passagier neben dem persönlichen Gegenstand noch einen Handgepäckkoffer mit in die Kabine nehmen darf. Dies sei "angemessen".

Das lehnt unter anderem der Airline-Verband A4E ab, dem auch die Lufthansa angehört. Der Verband argumentiert, dass die Billigtarife mit einem Mini-Gepäckstück millionenfach von Konsumenten gebucht würden. Sie dürften nicht gezwungen werden, für Leistungen zu bezahlen, die sie gar nicht benötigten.

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EuGH erklärt Staatshilfe für unrechtmäßig

Das Rettungspaket der Bundesregierung für den Lufthansa-Konzern in der Corona-Pandemie war so nicht rechtens. Dies bestätigte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Donnerstag und wies damit einen Einspruch des Konzerns gegen ein früheres Urteil zurück. Der EuGH hatte im Mai 2023 entschieden, dass die EU-Kommission die Staatshilfen so nicht hätte genehmigen dürfen. Die Bundesregierung hatte dem Lufthansa-Konzern 2020 mit einer Rekapitalisierung in Höhe von insgesamt 6 Milliarden Euro unter die Arme gegriffen. Die EU-Kommission hatte die Maßnahmen genehmigt, doch die Fluggesellschaften Ryanair und Condor hatten dagegen geklagt.

Konkrete Folgen hat dies nicht, da die Beihilfe längst zurückgezahlt wurde. Der frühere Lufthansa-Finanzvorstand Remco Steenbergen hatte den Rechtsstreit 2023 als "akademische Diskussion" bezeichnet. "Wir haben Einspruch eingelegt, weil wir Rechtsklarheit haben wollen."

Die Lufthansa-Aktie notiert am Donnerstag im XETRA-Handel zeitweise 0,56 Prozent tiefer bei 7,44 Euro.

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Redaktion finanzen.net mit Material von dpa-AFX und DOW JONES

Bildquellen: Jorg Hackemann / Shutterstock.com, Robert Sarosiek / Shutterstock.com

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