EU-Finanzminister billigen Defizitverfahren gegen Bulgarien


BRÜSSEL (dpa-AFX) - Bulgarien muss sich wegen zu hoher Neuverschuldung einem EU-Strafverfahren stellen. Der Rat der Europäischen Union leitete das Verfahren ein, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Das Gremium der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten folgte damit einer Empfehlung der EU-Kommission aus dem Juni.

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Die Behörde ist für die Überwachung der europäischen Schuldenregeln zuständig. Ziel sogenannter Defizitverfahren ist es, Staaten zu solider Haushaltsführung zu bringen. Damit soll vor allem die Stabilität der Eurozone gesichert werden. Am Ende können hohe Strafen stehen.

Bis 2029 soll das Defizit Bulgariens wieder unter die EU-Obergrenze von drei Prozent gebracht werden - für das laufende Jahr sind laut Mitteilung 4,1 Prozent prognostiziert. Zwar dürfen manche Länder derzeit mit einer Sonderregel für Verteidigungsausgaben mehr Schulden machen. Diese Ausnahmeregel erkläre aber Bulgariens Defizit nicht vollständig, heißt es in der Mitteilung.

Regierungschef Radew: Geplünderte Staatskasse geerbt

Regierungschef Rumen Radew sagte am Donnerstag zu Beginn einer Regierungssitzung: "Wir erbten eine ausgeplünderte Staatskasse, die Sozialzahlungen sind aber garantiert, und die Menschen können beruhigt sein." Beim Nato-Gipfel habe er seinen Verbündeten gesagt, dass Bulgarien die Ukraine gemäß der eigenen Kapazitäten unterstützen werde. Zum jetzigen Zeitpunkt gebe es solche Kapazitäten nicht, so Radew.

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Wegen der Regierungskrise 2025/2026 gilt in Bulgarien noch immer der entsprechend verlängerte Haushalt für das vergangene Jahr. Die neue Mitte-Links-Regierung hat im Parlament in Sofia einen Entwurf für den Etat 2026 vorgelegt, in dem ein Defizit von 5,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) vorgesehen ist. Der Haushalt 2026 des neuen Euro-Landes soll nach den Plänen der Regierung am 1. August in Kraft treten.

Defizitverfahren gegen weitere EU-Länder laufen

Das europäische Regelwerk für Haushaltsdefizite und Staatsschulden erlaubt eine Neuverschuldung von höchstens drei Prozent des BIP, gleichzeitig darf der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten. Auch gegen Finnland, Frankreich, Italien, Belgien, Ungarn, Malta, Polen, Rumänien, Österreich und die Slowakei ist derzeit ein Defizitverfahren anhängig./rdz/DP/nas

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