EuGH urteilt zur Verwendung von Fluggastdaten für Ermittlungen


LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt am Dienstag (9.30 Uhr) darüber, ob ein EU-Gesetz über die Verwendung von Fluggastdaten mit der EU-Grundrechte-Charta vereinbar ist. EU-Recht sieht vor, dass Fluggastdaten in großer Zahl bei der Überschreitung einer Außengrenze der Europäische Union systematisch verarbeitet werden. So sollen terroristische Straftaten und andere schwere Kriminalität verhindert und aufgedeckt werden.

Werbung

Im konkreten Fall beanstandet eine belgische Menschenrechtsorganisation, wie Belgien das EU-Recht umsetzt. Das dortige PNR-Gesetz verpflichtet etwa Flug-, Bahn-, Bus-, Fähr- und Reiseunternehmen, die Daten ihrer Passagiere, die über die Landesgrenzen hinaus unterwegs sind, an eine Zentralstelle weiterzugeben, in der unter anderem Polizei und Geheimdienste vertreten sind. Der Organisation ist das zu weitgehend.

Die sogenannte PNR-Richtlinie beschäftigt den EuGH immer wieder. So legten beispielsweise das Verwaltungsgericht Wiesbaden und das Amtsgericht Köln dem EuGH im Jahr 2020 Fragen zu dem EU-Gesetz vor. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden etwa hat erhebliche Zweifel am Datenschutz des Fluggastdatengesetzes. Nach Klagen zweier Fluggäste soll der EuGH auch in diesem Fall unter anderem klären, inwieweit die Richtlinien mit Grundrechten auf Achtung des Privat- und Familienlebens und dem Schutz personenbezogener Daten vereinbar sind. Auch im Kölner Fall geht es um eine ähnliche Frage. In beiden Verfahren steht ein Urteil noch aus.

/mjm/DP/ngu

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.