Gerichtsurteil

Netflix-Aktie fester: BGH kippt Klausel zu Kündigung bei Restguthaben


Netflix-Aktie fester: BGH kippt Klausel zu Kündigung bei Restguthaben

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Streaming-Anbieters Netflix für unwirksam erklärt.

Werte in diesem Artikel
Aktien

62.10 EUR -0.61 EUR -0.97 %

Danach trat die Kündigung einer Mitgliedschaft erst in Kraft, wenn Restguthaben etwa von Geschenkkarten vollständig aufgebraucht wurde. Das höchste deutsche Zivilgericht entschied nun, dass Kunden dadurch unangemessen benachteiligt wurden und gab einer entsprechenden Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) statt. (Az. III ZR 152/25)

Werbung

"In der Regel können Netflix-Kunden ihre Verträge jederzeit kündigen", sagt Jana Brockfeld, Referentin beim vzbv. Durch die Regelung, um die es nun am BGH ging, würden aber Verbraucher, die einen Geschenkgutschein einsetzen, zu lange in ihrem Vertrag gehalten. "Wir sehen darin nicht nur den Ausschluss eines außerordentlichen Kündigungsrechts, sondern auch eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern", sagt Brockfeld.

Dienstvertrag oder Mietvertrag?

Das Kammergericht Berlin sah das zuletzt anders und wies die Klage ab. Es ließ aber die Revision zum BGH zu. Denn: Der Fall warf die ganz grundsätzliche Frage auf, wie ein Streaming-Vertrag juristisch einzuordnen ist. Handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag, der Verbraucher laut Gesetz nicht mehr als zwei Jahre binden darf? Oder muss er wie vom Kammergericht vertreten als Mietvertrag gewertet werden, für den diese Vorschrift nicht gilt?

Der BGH urteilte nun: Der Streaming-Vertrag sei ein Dienstvertrag. Je nach Höhe des Guthabens könne die angegriffene Klausel dazu führen, dass eine Kündigung erst viele Monate später - je nach Fall sogar erst nach 39 Monaten - wirksam wird. Damit verstoße sie gegen die entsprechende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch. Der betroffene Kunde habe auch keine Möglichkeit, die Mitgliedschaft zu pausieren, kritisierte der BGH. "Die Abwägung der wechselseitigen Interessen fällt zu Lasten der Beklagten aus".

Werbung

Die an der NASDAQ gelistete Netflix-Aktie steigt zeitweise um 0,52 Prozent auf 108,27 Dollar.

/jml/DP/stw

KARLSRUHE (dpa-AFX)

Bildquellen: Netflix, jejim / Shutterstock.com

Aktuelle Netflix Aktie News

Werbung

Netflix Analysen

Um die Übersicht zu verbessern, haben Sie die Möglichkeit, die Analysen für Netflix nach folgenden Kriterien zu filtern.

Alle: Alle Empfehlungen

Buy: Kaufempfehlungen wie z.B. "kaufen" oder "buy"
Hold: Halten-Empfehlungen wie z.B. "halten" oder "neutral"
Sell: Verkaufsempfehlungn wie z.B. "verkaufen" oder "reduce"
Datum Rating Analyst
15.09.26 Netflix Outperform Bernstein Research
21.08.26 Netflix Overweight JP Morgan Chase & Co.
20.07.26 Netflix Kaufen DZ BANK
17.07.26 Netflix Overweight JP Morgan Chase & Co.
17.07.26 Netflix Outperform Bernstein Research

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.