Heizpilze erstmals als Überbrückungshilfe förderfähig
Gastwirte können ab der kommenden Woche erstmals einen Zuschuss für Wärmestrahler beantragen. Dies ist Teil der neuen Überbrückungshilfen, in denen auch Außenzelte und weitere Anschaffungen für die Bewirtung an der frischen Luft förderfähig sind. "Außengastronomie wird in den Wintermonaten zunehmend eine Rolle spielen und kann eine Möglichkeit sein, den Betrieb trotz steigender Infektionszahlen aufrechtzuerhalten", erklärte dazu das Bundeswirtschaftsministerium.
Am Aufstellen von Heizpilzen hatte es scharfe Kritik von Umweltschützern gegeben. Auch in den Kommunen gibt es dazu keine einheitliche Regel. In Berlin etwa verlangen einige Bezirke eine Genehmigung. Das Wirtschaftsministerium betont, dass sich durch die sogenannte Überbrückungshilfe II an dieser Frage "selbstverständlich nichts" ändere.
Die Corona-Hilfen für kleine und mittelständische Unternehmen werden angesichts der sich zuspitzenden Infektionslage generell ausgeweitet und verbessert. So werden bei den Betriebskosten die Deckelbeträge von 9.000 Euro für Firmen bis fünf Beschäftigte und 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten künftig ersatzlos gestrichen. Bei entsprechenden Umsatzeinbußen können Unternehmen also bis maximal 50.000 Euro pro Monat geltend machen. Zudem werden die Fördersätze gestaffelt auf bis zu 90 Prozent erhöht.
Die Pauschale für die Personalkosten steigt von 10 auf 20 Prozent der förderfähigen Fixkosten. "Damit machen wir es Unternehmen leichter, Beschäftigte aus der Kurzarbeit zu holen und den Geschäftsbetrieb wieder aufzunehmen", erklärte das Ministerium. Bislang mussten Unternehmen hohe Umsatzeinbußen von mindestens 60 Prozent vorweisen. Künftig sind auch jene förderfähig, die zu Beginn der Krise noch Auftragspolster hatten und den coronabedingten Einbruch erst später erlebten.
Die zweite Überbrückungshilfe gilt für die Monate September bis Dezember. Wie beim ersten Programm müssen die Anträge erneut vom Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer eingereicht werden. Der Unternehmerlohn für Freiberufler und Selbstständige ist in diesem Programm allerdings noch nicht enthalten. Das entsprechende Programm ist noch in der regierungsinternen Abstimmung.
BERLIN (Dow Jones)