Iran besteht auf Antragspflicht für Hormus-Passage


TEHERAN (dpa-AFX) - Iran verlangt vor einer Passage der Straße von Hormus von allen Handelsschiffen die Einreichung eines entsprechenden Antrags. Das Sekretariat des obersten nationalen Sicherheitsrats teilte laut der Zeitung "Tehran Times" weiterhin mit, dass für einen Zeitraum von 60 Tagen keine Gebühren entrichtet werden müssten. Die Behörde für die Meerenge des Persischen Golfs sei angewiesen worden, alle Anträge zügig und vorrangig zu prüfen und zu bearbeiten, um den Zielen des bilateralen Rahmenabkommens mit den USA Rechnung zu tragen./da/DP/men

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.