Landgericht Frankfurt verhängt Ordnungsgeld gegen Facebook-Konzern Meta


Werte in diesem Artikel
Aktien

641.50 EUR -4.50 EUR -0.70 %

FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt hat ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro gegen den Facebook-Konzern Meta (Meta Platforms (ex Facebook)) wegen seiner schleppenden Löschpraxis verhängt. Laut dem Gericht wurden auf dem Netzwerk falsche Behauptungen über einen im Gazastreifen eingesetzten Soldaten gepostet und dieser zu Unrecht als Kriegsverbrecher bezeichnet. Auch sein Klarname und ein Bild von ihm seien veröffentlicht worden.

Werbung

Den Angaben zufolge war der Mann gegen diese Einträge in einem Eilverfahren vorgegangen. Daraufhin untersagte die Kammer Meta am 23. März 2026 die Veröffentlichung dieser "wahrheitswidrigen Einträge" auf Facebook und drohte ein Ordnungsgeld an, sollte diese nicht beachtet werden. "Diese Anordnung wurde Meta einen Tag später zugestellt", hieß es.

Da die Einträge zunächst nicht gelöscht worden seien, habe der Soldat den Erlass eines Ordnungsgeldes beantragt. Die Posts seien dann am 8. beziehungsweise 10. April von der Plattform entfernt worden. Jedoch wurde das Ordnungsgeld laut dem Gericht verhängt, da Meta für insgesamt 15 beziehungsweise 17 Tage die Unterlassungs- und Löschungsanordnung nicht beachtet hatte.

Erklärung von Meta wertet das Gericht eher schulderhöhend

"Dieser im Medienzeitalter erhebliche Zeitraum wiegt hier besonders schwer, weil unter Verwendung des Klarnamens und Bildnisses des Antragstellers Falschvorwürfe verbreitet wurden, wonach er Kriegsverbrechen begangen habe", betonte die Kammer. "Es obliegt Meta als Teil eines milliardenschweren Konzerns, seinen Betrieb so zu organisieren, dass die ihm auferlegten Verpflichtungen unverzüglich erfüllt werden können. Das gilt umso mehr, als dafür kein hoher Aufwand betrieben werden müsste."

Werbung

Entsprechende Angaben von Meta zu internen Verzögerungsprozessen einschließlich Sprachhürden bewertete das Gericht eher als schulderhöhend. "Denn damit räumt Meta ein, strukturelle Fehlorganisationen bewusst aufrechtzuerhalten, die eine unverzügliche Beachtung gerichtlicher Unterlassungsgebote unmöglich machen" hieß es. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.

Eine Stellungnahme von Meta wurde angefragt und lag zunächst nicht vor./jto/DP/zb

Aktuelle Meta Platforms (ex Facebook) Aktie News

Werbung

Meta Platforms (ex Facebook) Analysen

Um die Übersicht zu verbessern, haben Sie die Möglichkeit, die Analysen für Meta Platforms (ex Facebook) nach folgenden Kriterien zu filtern.

Alle: Alle Empfehlungen

Buy: Kaufempfehlungen wie z.B. "kaufen" oder "buy"
Hold: Halten-Empfehlungen wie z.B. "halten" oder "neutral"
Sell: Verkaufsempfehlungn wie z.B. "verkaufen" oder "reduce"
Datum Rating Analyst
28.09.26 Meta Platforms (ex Facebook) Buy Jefferies & Company Inc.
24.09.26 Meta Platforms (ex Facebook) Overweight JP Morgan Chase & Co.
24.09.26 Meta Platforms (ex Facebook) Outperform RBC Capital Markets
23.09.26 Meta Platforms (ex Facebook) Outperform RBC Capital Markets
22.09.26 Meta Platforms (ex Facebook) Overweight JP Morgan Chase & Co.

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.