Maßnahmen zum finanziellen Verbraucherschutz vereinbart
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundestags-Finanzausschuss hat Maßnahmen zum Verbraucherschutz am Finanzmarkt beschlossen. Unter anderem würden Abschlussprovisionen bei der Restschuldversicherung bei 2,5 Prozent gedeckelt, gaben die Koalitionsfraktionen bekannt, nachdem der Ausschuss das Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz gebilligt hat. Dieses Gesetz zur Umsetzung von EU-Bestimmungen habe man "genutzt, um den Anleger- und Verbraucherschutz nachhaltig zu stärken", erklärte die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Antje Tillmann.
"Bei der Restschuldversicherung schieben wir den teilweise deutlich überhöhten Kostengestaltungen einen Riegel vor". Außerdem würden die Pensionskassen gestützt. Künftig werde es Arbeitgebern leichter möglich sein, erforderliche Unterstützungszahlungen an die Pensionskassen zu leisten und damit Finanzierungsdefizite zu beheben. "Auf diese Weise stellen wir die Finanzierbarkeit der betrieblichen Altersvorsorge in diesem Bereich sicher", so Tillmann.
"Künftig wird es Regelungen für Schwarmfinanzierungsdienstleister geben, die über ihre Plattformen Kredite vermitteln", hob der SPD-Abgeordnete Johannes Schraps hervor. Auch in diesem Bereich stehe der Verbraucherschutz im Vordergrund. Neben einer Haftung für die Angaben im Anlageninformationsblatt würden Bußgeldtatbestände eingeführt, wenn gegen die Vorgaben der EU-Verordnung verstoßen werde. Mit dem Gesetzentwurf soll laut den Angaben zudem die Aufsicht über Factoring- und Leasingunternehmen gestärkt werden, um Schadensfälle künftig früher zu erkennen.
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May 05, 2021 09:14 ET (13:14 GMT)