Ministerin verteidigt umstrittenes britisches Asylgesetz


LONDON (dpa-AFX) - Die britische Innenministerin Suella Braverman hat ihr umstrittenes Asylgesetz gegen Kritik verteidigt, das Vorhaben verletze internationales Recht. "Wir brechen keine Gesetze und kein Regierungsvertreter hat gesagt, dass wir Gesetze brechen", sagte Braverman am Mittwoch dem Sender Sky News. "Vielmehr haben wir sehr deutlich gemacht, dass wir der Ansicht sind, dass wir alle unsere internationalen Verpflichtungen einhalten." Die Ministerin nannte unter anderem die Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention.

Werbung

Das neue Asylgesetz, das Braverman am Dienstag ins Parlament einbrachte, sieht vor, fast alle Migrantinnen und Migranten, die ohne offizielle Erlaubnis einreisen, zunächst in Unterkünften wie früheren Militärbasen oder Studierendenheimen festzuhalten. Danach sollen sie nach Ruanda oder in andere Staaten ausgewiesen werden. Das Recht, Asyl zu beantragen, soll ihnen entzogen werden. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR zeigte sich tief besorgt. "Sollte das Gesetz verabschiedet werden, käme es einem Asylverbot gleich", teilte UNHCR mit. Der britische Premierminister Rishi Sunak hatte angekündigt, er werde das Gesetz notfalls vor Gericht verteidigen.

Braverman sprach von "mitfühlenden, aber notwendigen und fairen Maßnahmen". "(Die Migranten) brechen unsere Gesetze, sie missbrauchen die Großzügigkeit des britischen Volkes und wir müssen jetzt dafür sorgen, dass sie davon abgehalten werden", sagte die Ministerin, die zum rechten Flügel der Konservativen Partei gehört. Braverman hatte zuvor eingeräumt, dass ihr Gesetz "die Grenzen des internationalen Rechts ausreizt". Der BBC sagte die Ministerin, sie habe dies aus Vorsicht erwähnt. "Aber wir gehen auch an die Grenzen und testen innovative und neuartige rechtliche Argumente", sagte Braverman.

/bvi/DP/mis

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.