Monopolkommission will mehr Biss gegen Chinas Staatskonzerne
Werte in diesem Artikel
Von Petra Sorge
BERLIN (Dow Jones)--Europäische Unternehmen sollten nach Ansicht von Experten stärker vor staatlich subventionierten Konzernen aus China geschützt werden. Der bisherige Schutz sei in bestimmten Fällen "lückenhaft", etwa wenn Drittstaaten Subventionen leisten, heißt es im 13. Hauptgutachten der Monopolkommission "Wettbewerb 2020", das am Mittwoch vorgestellt wurde. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft müsse gerade mit Blick auf die Corona-Krise für eine Stärkung der Wettbewerbsordnung sorgen.
Dazu schlägt das unabhängige fünfköpfige Beratergremium ein neues Drittlandsbeihilfeinstrument vor. "Dessen Ziel ist es, fairen Wettbewerb zwischen europäischen und insbesondere chinesischen Unternehmen sicherzustellen", erklärte der Vorsitzende der Monopolkommission, Achim Wambach. Subventionen, die Drittländer wie China Unternehmen gewähren, sollten dabei Beihilfen aus EU-Staaten in gleichgestellt werden.
EU-Kommission soll Geldbußen verhängen können
Um einen solchen Schutz zu erhalten, müsste sich die europäische Firma direkt an die Europäische Kommission wenden, die sodann ein Prüfungsverfahren einleitet. Als Schwellenwert für eine zu hohe Beihilfe schlägt der Bericht 20 Prozent vor. Die Wettbewerbshüter könnten das bevorzugte Drittstaatsunternehmen dann auffordern, entweder eine Ausgleichsabgabe an den EU-Haushalt zu zahlen oder die gewährten Vorteile wieder im Heimatland zurückzuzahlen. Andernfalls würden Geldbußen drohen.
Ein solches Instrument ist aus Sicht der Monopolkommission mit den Regeln der Welthandelsorganisation WTO vereinbar. Denn anders als bei Beihilfen eines Mitgliedsstaates für einen bestimmten Konzern würden so alle Unternehmen im EU-Binnenmarkt gleich behandelt.
Um den Zugriff Chinas auf deutsche oder europäische Unternehmen zu begrenzen, hatte die Bundesregierung bereits das Außenwirtschaftsrecht angepasst. Seitdem gelten für Übernahmen durch Firmen aus Drittstaaten strengere Prüfkriterien. Während die deutsche Wirtschaft den Schritt scharf kritisierte, hat die Monopolkommission hier keine grundsätzlichen Einwände. Allerdings müsse diese Investitionskontrolle auf den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beschränkt bleiben und dürfe nicht industriepolitisch genutzt werden, so das Gutachten.
Schärfere Regulierung digitaler Plattformen nötig
Die Ökonomen haben auch den steigenden Machtzuwachs der Digitalkonzerne untersucht - und dringendes Handeln angemahnt. Denn Märkte könnten in der Corona-Krise "kippen". Kommissionschef Wambach fordert daher, dass sich die Bundesregierung im Rahmen der Ratspräsidentschaft für eine Plattformregulierung einsetzt. "Missbräuchliches Verhalten von marktbeherrschenden Plattformen muss verhindert werden", so Wambach.
Beherrschenden Onlineunternehmen würden so bestimmte Vorgaben auferlegt, etwa ein Selbstbegünstigungsverbot oder verschärfte Interoperabilitäts- und Portabilitätspflichten. Auch müssten die Digitalriesen bei der Kontrolle durch Kartellbehörden besser mitwirken und transparenter werden. Zwar unterstützen die Experten eine "flexible Anwendung" des Kartellrechts bei zeitlich befristeten Unternehmenskooperationen. Dies gelte jedoch nicht bei den Regeln für die Zusammenschlusskontrolle.
Schließlich befasst sich die Monopolkommission auch mit den milliardenschweren Corona-Rettungspaketen. Die Hilfen für die Deutsche Bahn AG könnten dem Wettbewerb auf dem Transportsektor schaden, wenn diese nicht auch den Wettbewerbern zugutekommen, warnen die Experten. Mit Blick auf das 9-Milliarden-Euro-Paket an die Deutsche Lufthansa AG fordern sie, dass es auch einen Plan für die Wiederveräußerung der staatlichen Anteile brauche.
Kontakt zur Autorin: petra.sorge@wsj.com
DJG/pso/smh
(END) Dow Jones Newswires
July 29, 2020 06:07 ET (10:07 GMT)
Ausgewählte Hebelprodukte auf Alphabet A (ex Google)
Mit Knock-outs können spekulative Anleger überproportional an Kursbewegungen partizipieren. Wählen Sie einfach den gewünschten Hebel und wir zeigen Ihnen passende Open-End Produkte auf Alphabet A (ex Google)
Der Hebel muss zwischen 2 und 20 liegen
