Pflegebranche beklagt hohen Aufwand nur fürs Karten-Einlesen


BERLIN (dpa-AFX) - Private Pflegeanbieter kritisieren den hohen Zeitaufwand dafür, Versichertenkarten von Pflegebedürftigen immer wieder zum Einlesen in Arztpraxen bringen zu müssen. Der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste, Bernd Meurer, sagte der Deutschen Presse-Agentur, jede verfügbare Minute werde gebraucht, um die steigende Zahl Pflegebedürftiger zu versorgen. "Den Irrsinn, Pflegekräfte stundenlang in Arztpraxen warten oder Versichertenkarten herumfahren zu lassen, kann sich Deutschland schlicht nicht mehr leisten."

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Hintergrund ist, dass viele Pflegebedürftige ihre Versichertenkarte einmal im Quartal in Arztpraxen einlesen lassen müssen - etwa, wenn sie in einem Heim leben und verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen oder zu Hause Leistungen der Krankenpflege bekommen. Häufig bringen Beschäftigte von Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen die Karten dafür in die Praxen.

Aufwand von zwei Millionen Stunden im Jahr

Verbandspräsident Meurer mahnte: "Es gibt in Deutschland kaum etwas Wertvolleres als die Arbeitszeit von Pflegekräften." Er forderte: "Digitalisierung muss ernst genommen werden und die Abläufe wirklich vereinfachen." Nach einer Szenariorechnung des Verbands gibt es ein großes Entlastungspotenzial.

So gaben in einer Umfrage 1.016 teilnehmende Mitgliedsunternehmen an, dass ihnen durch das quartalsweise Einlesen der elektronischen Gesundheitskarten im Schnitt 21,6 Stunden organisatorischer Aufwand pro Quartal entstehen. Auf ein Jahr gerechnet sind das 86,4 Stunden. Hochgerechnet auf bundesweit 26.799 ambulante Dienste und vollstationäre Pflegeeinrichtungen ergäbe sich demnach ein Aufwand von rund 2,3 Millionen Stunden im Jahr. Hinzu kämen in dem Szenario Wartezeiten in den Praxen von durchschnittlich 26 Minuten je Besuch.

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Digitaler Abruf statt Praxisfahrten

Konkret fordert der Verband, dass Versicherte, Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen oder Angehörige künftig nicht mehr mit einer Karte oder einem Smartphone in Praxen vorstellig werden müssen. Stattdessen sollte per Gesetz geregelt werden, dass Praxen den Versichertenstatus über die geschützte Datenautobahn des Gesundheitswesens (Telematikinfrastruktur) digital und abrechnungsfähig abrufen können. Damit könnte die eingesparte Zeit wieder für Pflege und pflegenahe Aufgaben genutzt werden./sam/DP/zb

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