Regierungsberater wollen beim Lieferkettengesetz effizientere Prüfung
Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones)--Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium rät bei einer europäischen Regelung für das Lieferkettengesetz zu einem differenzierten Vorgehen beim Umgang mit den Handelspartnern. So soll sichergestellt werden, dass die gewünschte Verbesserung bei Menschen- und Arbeitnehmerrechten effektiv erreicht wird.
"Der Beirat sieht die Gefahr, dass sich Unternehmen ganz aus problematischen Lieferländern zurückziehen könnten, wenn die Einhaltung der Sorgfaltspflichten hohe Kosten verursacht. In diesem Fall würde die angestrebte Verbesserung für Menschen- und Arbeitnehmerrechte nicht erreicht", erklärte Klaus Schmidt, Vorsitzende des Beirats und Professor für Volkswirtschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München. "Unsere Vorschläge zur Ausgestaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten sollen dieser Gefahr begegnen."
Zweistufiges Ländermodell
Der Beirat schlägt vor, in Ländern, in denen Menschen- und Arbeitnehmerrechte vom Staat effektiv durchgesetzt und Verletzungen vor unabhängigen Gerichten verhandelt werden können, bei Handelspartnern auf ein präventives Risikomanagement zu verzichten. Allerdings sollten für Länder, deren Rechtssystem weniger verlässlich sei, Positiv- und Negativlisten für dort ansässige Firmen erstellt werden.
Deutschland und einige andere Länder der Europäischen Union haben bereits ein Lieferkettengesetz verabschiedet. Die Europäische Kommission hat im Februar einen Vorschlag zu einer EU-weiten Regelung für ein Lieferkettengesetz vorgelegt.
"Stay and Behave" erleichtern
Deutschland hat mit seinem nationalen Lieferkettengesetz beabsichtigt, dass Firmen ihre bestehenden Geschäftsbeziehungen nutzen, um Verbesserungen bei Arbeitnehmer- und Menschenrechten zu erreichen, das sogenannte "Stay and Behave"-Prinzip. Nicht gewünscht sei allerdings, dass sie Lieferketten verlagern.
Die aktuelle Forschungsliteratur zu den Effekten von handelspolitischen Maßnahmen in globalen Wertschöpfungsketten lässt es laut Beirat aber fraglich erscheinen, dass die Lieferkettengesetze das Ziel "Stay and Behave" erreichen.
Das geforderte Monitoring menschenrechtsbezogener Risiken erhöhe die fixen Kosten internationaler Handelsbeziehungen, so der Beirat. "Diese Kosten sind als zentrale Eintrittsbarriere für die Integration in internationale Lieferketten identifiziert worden. Auch gibt es Evidenz, dass sich die Struktur globaler Wertschöpfungsketten durch handelspolitische Maßnahmen verändert."
Gegen Vervielfältigung des Prüfaufwands
Es sei eine "ineffiziente Vervielfältigung des Prüfaufwands, wenn alle vom Gesetz betroffenen Firmen alle ihre Handelspartner überprüfen müssen", warnte Professor Felix Bierbrauer von der Universität zu Köln, der das Gutachten federführend betreut hat. Daher mache der Beitrat in seinem Gutachten konkrete Vorschläge wie sich dieser Aufwand reduzieren lasse, ohne Abstriche bei Menschen- und Arbeitnehmerrechten machen zu müssen.
Das deutsche Lieferkettengesetz wurde im vergangenen Jahr verabschiedet und sieht ab 2023 strengere Sorgfaltspflichten für Konzerne mit mindestens 3.000 Beschäftigten vor. Ab 2024 sind auch Betriebe mit mindestens 1.000 Mitarbeitern erfasst, was schätzungsweise tausende von Unternehmen betrifft. Das Lieferkettengesetz soll auch für ausländische Unternehmen mit größeren Niederlassungen oder einer Tochtergesellschaft in Deutschland gelten.