Regulierer eröffnet wegen Beinahe-Blackout Bußgeldverfahren


BERLIN (Dow Jones)--Im Zusammenhang mit dem Beinahe-Blackout im Sommer vergangenen Jahres hat die Bundesnetzagentur Bußgeldverfahren gegen drei Stromhändler eröffnet. Es gebe den Verdacht auf Marktmanipulation, erklärte die Bonner Behörde. Den Prüfern liegen demnach Anhaltspunkte vor, dass in 21 Handelssituationen "durch Verkaufsgebote falsche oder irreführende Signale hinsichtlich des Angebots von Strom gesendet wurden".

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Der Regulierer hatte dazu über 100 Millionen Handels- und Bilanzkreisdaten ausgewertet. Bei den Bußgeldverfahren steht nun die Frage im Fokus, ob die drei Energiehändler die extreme Situation im Juni 2019 ausgenutzt hatten. Die Namen der Unternehmen gab die Behörde nicht bekannt.

An gleich drei Tagen - am 6., 12. und 25. Juni - war es im vergangenen Jahr zu einer starken Unterspeisung des deutschen Stromsystems gekommen. Die Frequenz sank im gesamten europäischen Verbundnetz, weshalb die Übertragungsnetzbetreiber selbst eingreifen mussten. Nur durch eine schnelle Zufuhr aus dem Ausland konnte eine Katastrophe verhindert werden. Die Netzbetreiber hatten als Ursache Spekulationen und Leerkäufe vermutet.

Als Konsequenz aus den Vorfällen waren im Dezember 2019 die Regeln für Energiehändler verschärft worden. Zudem hatte die Behörde im April dieses Jahres fünf Aufsichtsverfahren eingeleitet, weil die Energiehändler gegen ihre Pflicht zum ständigen Ausgleich ihrer Stromgebiete verstoßen hatten. Abmahnungen erhielten die Unternehmen Energie Vertrieb Deutschland (EVD), eine Tochtergesellschaft der dänischen Energi Danmark A/S, die Leipziger Optimax Energy, die Tochter des britischen Versorgers Centrica, der Ableger der dänischen Danske Commodities und der Deutschland-Arm des norwegischen Staatskonzerns Statkraft.

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Kontakt zur Autorin: petra.sorge@wsj.com

DJG/pso/sha

(END) Dow Jones Newswires

September 07, 2020 06:09 ET (10:09 GMT)

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