Streeck für Verbot süßer Aromen in E-Zigaretten


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BERLIN (dpa-AFX) - Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung setzt sich bei Elektrozigaretten für ein Verbot von süßen Aromastoffen ein. "Wenn nikotinhaltige Produkte mit süßen Aromen und bunten Designs wie Bonbons vermarktet werden, ist das keine Freiheit, sondern eine Anfix-Strategie", sagte der CDU-Politiker Hendrik Streeck in einem Statement für das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

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"Ebenso wichtig ist, dass E-Zigaretten nicht länger mit Namen, Designs und Geschmackswelten vermarktet werden, die an Süßigkeiten oder Snacks erinnern", führte Streeck aus. Das verharmlose suchterzeugende Produkte und sei mit dem notwendigen Gesundheits- und Jugendschutz nicht vereinbar.

Der Drogenbeauftragte begrüßte zugleich das bereits geplante Verbot einer Reihe von Inhaltsstoffen. So sollen künftig 13 Aroma- und Kühlstoffe in E-Zigaretten nicht mehr verwendet werden dürfen, darunter Menthol. Die Neuregelung wird auf dem Verordnungsweg umgesetzt, wie das Bundesernährungsministerium Mitte Januar mitgeteilt hatte. Menthol ist bei anderen Zigaretten seit 2020 EU-weit nicht mehr erlaubt.

Der Frankfurter Suchtforscher Heino Stöver hält das Vorgehen dagegen für falsch. "Die Datenbasis des Gutachtens ist sehr dünn und rechtfertigt die geplanten umfassenden Verbote nicht", sagte Stöver dem RND mit Blick auf wissenschaftliche Stellungnahmen des Bundesinstituts für Risikobewertung. Diese waren die Grundlage für die jetzt geplanten Verbote.

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Für langjährige Raucher könne die E-Zigarette ein Zwischenschritt sein, um endgültig von der Verbrennungszigarette loszukommen, argumentierte Stöver. "Auch die E-Zigarette ist ungesund. Doch sie enthält bis zu 95 Prozent weniger Schadstoffe als die herkömmliche Zigarette", sagte er. "Die Menschen sterben nicht am Nikotin, sondern am Teer und anderen Verbrennungsrückständen."/brd/DP/zb

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