Streit um Aussage zum Corona-Ursprung: Drosten siegt am OLG


HAMBURG (dpa-AFX) - Der Nanowissenschaftler Roland Wiesendanger darf dem Berliner Virologen Christian Drosten keine gezielte Täuschung der Öffentlichkeit vorwerfen. Auf Antrag Drostens hatte die Pressekammer bereits im März 2022 eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen, die jetzt mit Urteil im Hauptsacheverfahren bestätigt wurde.

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Wiesendanger hatte in einem Interview des Magazins "Cicero" die frühe Festlegung von Drosten und 26 anderen Virologen auf einen natürlichen Ursprung des Coronavirus kritisiert und gesagt: "Das entbehrte jeglicher Grundlage."

Drosten hatte natürlichen Virus-Ursprung wahrscheinlich genannt

Die Kammer sei nicht zu der Überzeugung gelangt, dass Drosten öffentlich etwas gesagt habe, von dem er gewusst habe, dass es unwahr sei, teilte das Gericht zur Begründung mit. Drosten habe die Auffassung vertreten, dass eine natürliche Herkunft und nicht ein Laborursprung wahrscheinlich sei. So habe er sich etwa im NDR-Podcast "Coronavirus Update" durchgängig dahingehend geäußert, dass der Laborursprung eine denkbare, aber nicht die überzeugendere Ursache sei.

Auch die weitere Äußerung, dass die Bewegung "Scientists for Science", zu deren Mitbegründer Drosten zählte, das Ziel gehabt habe, die virologische Forschung frei von Beschränkungen zu halten, hat die Kammer verboten. Es handele sich hierbei ebenfalls um eine unwahre Tatsachenbehauptung.

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Das Interview mit Wiesendanger war unter der Überschrift erschienen: "Stammt das Coronavirus aus dem Labor? - 'Herr Drosten hat Politik und Medien in die Irre geführt'". Dabei bezog sich der Hamburger Nanowissenschaftler vor allem auf einen offenen Brief, den 27 Virologen am 19. Februar 2020 in der Fachzeitschrift "The Lancet" veröffentlicht hatten. Darin hatten sie die Behauptung, das Virus habe keinen natürlichen Ursprung, als Verschwörungstheorie zurückgewiesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig./moe/DP/stw

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