Streit um 'Likör ohne Ei' kommt vors Oberlandesgericht


SCHLESWIG (dpa-AFX) - Darf ein Likör ohne Ei auch "Likör ohne Ei" heißen? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Mittwoch (10.00 Uhr) das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in einer Berufungsverhandlung. Das Landgericht Kiel hatte im Oktober 2025 entschieden, dass die Bezeichnung "Likör ohne Ei" nicht gegen EU-Recht verstoße und nicht irreführend sei. Es handele sich nicht um eine unzulässige "vereinnahmende Anspielung", sondern lediglich um eine "abgrenzende Anspielung".

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Gegen das Urteil ging der Schutzverband der Spirituosen-Industrie in Berufung, die jetzt verhandelt wird. Der Verband hatte einen kleinen Produzenten aus dem schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg verklagt, der den "Likör ohne Ei" produziert. (Az.: 6 U 49/25)/gyd/DP/he

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