Zu wem gehört Orange? - Urteil im Obi-Farbstreit erwartet


KARLSRUHE (dpa-AFX) - Bekommt die Baumarktkette Obi Markenschutz für die Farbe Orange? Über diese Frage entscheidet am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH). Das Unternehmen ist der Ansicht, seine "Hausfarbe" sei ein zentraler und unverwechselbarer Bestandteil der Markenidentität. Beim Deutschen Patent- und Markenamt ließ Obi den Farbton daher als Farbmarke eintragen. Konkurrierende Ketten beantragten jedoch die Löschung und waren damit auch beim Bundespatentgericht erfolgreich. Obi zog daraufhin vor den BGH.

Werbung

Die Chancen für den Erfolg der Klage dürften eher gering sein, hatte der Erste Zivilsenat in einer vorläufigen Einschätzung bei der Verhandlung im Mai durchblicken lassen. Der BGH folgte dabei vielen Argumenten des Bundespatentgerichts. Dieses war unter anderem zu dem Schluss gekommen, dass die nötige Unterscheidungskraft fehle und die Farbe Orange nicht eindeutig und ausschließlich Obi zuzuordnen sei. Auch andere Baumarktketten verwendeten die Farben Orange oder Rot. (Az. I ZB 58/25)/avg/kre/DP/men

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.