Bitcoin-Steuerreform: Wichtige Kabinettsentscheidung steht bevor - das müssen Anleger wissen
Wer Bitcoin bis Silvester kauft, soll das alte Steuerprivileg behalten, doch ob der Plan am 14. Oktober tatsächlich durchs Kabinett geht, ist keineswegs ausgemacht.
Werte in diesem Artikel
- Das Kabinett will sich am 14. Oktober mit dem Ende der Haltefrist befassen
- Für bis Ende 2026 gekaufte Bitcoin ist ein Bestandsschutz vorgesehen
- Ab 2028 sollen Kryptoplattformen die Steuer direkt einbehalten
Gewinne aus Bitcoin, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden, sollen unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig werden, und am 14. Oktober soll sich das Bundeskabinett mit dem entsprechenden Gesetzentwurf befassen. Damit rückt der Jahreswechsel für Anleger als steuerlicher Stichtag in den Mittelpunkt: Alles, was bis Silvester im Bestand liegt, soll nach dem Entwurf weiter unter die bisherige Jahresfrist fallen.
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Den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen hat das Bundesfinanzministerium am 30. September an Verbände und Interessenvertretungen verschickt. Für Stellungnahmen blieb bis zum 6. Oktober kaum eine Woche. Nach einem Abgleich des Fachportals Blocktrainer unterscheidet sich die verschickte Fassung in den für Anleger entscheidenden Punkten kaum von der zuvor durchgesickerten Version. Neu ist vor allem der politische Zeitplan.
Was am 14. Oktober entschieden wird und was nicht
Ein Beschluss im Kabinett wäre ein wichtiger Schritt, aber noch kein Gesetz. Die Ministerrunde kann den Entwurf billigen, ändern oder vertagen. Stimmt sie zu, wird daraus ein Regierungsentwurf, über den anschließend Bundestag und Bundesrat beraten. Blocktrainer weist zudem darauf hin, dass offen ist, ob die von der CDU geführten Ministerien dem Vorhaben bereits zugestimmt haben. Bis zur Sitzung kann sich der Text also durchaus noch verändern.
Zwei Tage vorher, am Montag, landete der Streit bereits im Bundestag. Der Petitionsausschuss beriet öffentlich über eine Eingabe zum Erhalt der Haltefrist, die gut 44.000 Mitzeichnungen gesammelt hat. Die Petentin Nicole Nowak warnt darin vor erheblicher Rechtsunsicherheit, einer erschwerten privaten Vorsorge und Nachteilen für Deutschland im internationalen Wettbewerb. An der Sitzung nahmen auch Mitglieder der Bundesregierung teil, die sich den Fragen der Abgeordneten stellen mussten.
So soll die Besteuerung von Bitcoin künftig aussehen
Bislang gelten Gewinne aus Kryptowährungen als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Wer länger als ein Jahr hält, verkauft steuerfrei; wer früher verkauft, zahlt seinen persönlichen Einkommensteuersatz. Künftig sollen sogenannte Tauschkryptowerte den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG zugeordnet werden. Dann unterlägen Kursgewinne wie bei Aktien der Abgeltungsteuer, egal wie lange die Coins im Bestand lagen. Auch Erträge aus Staking und Lending sollen als Kapitalerträge gelten.
Als typische Tauschkryptowerte nennt die Gesetzesbegründung nach Angaben der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Grant Thornton neben Bitcoin auch Ether. Security Token, NFTs, Kryptowerte mit Bezug zu realen Vermögenswerten und ein Teil der Stablecoins bleiben außen vor. Für Altbestände bleibt es grundsätzlich bei der bisherigen Besteuerung, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Anschaffung oder des Zugangs.
Ab dem 1. Januar 2028 soll zudem ein Kapitalertragsteuerabzug an der Quelle greifen. Heikel ist eine Detailregel: Kann der Anbieter die Anschaffungskosten nicht ermitteln und werden die Angaben des Anlegers nicht anerkannt, unterstellt der Entwurf einen Kauf nach dem Stichtag und setzt pauschal 50 Prozent des Verkaufserlöses als Bemessungsgrundlage an. Der Steuerexperte Ingo Heuel verweist laut Blocktrainer darauf, dass das geltende Kapitalertragsteuerrecht für solche Fälle lediglich 30 Prozent vorsieht. Endgültig ist dieser Abzug zwar nicht, wer Coins selbst verwahrt und später auf eine Börse überträgt, muss Kaufzeitpunkt und Preis aber künftig lückenlos belegen können.
Was die Reform für den Kryptostandort Deutschland bedeutet
Fiskalisch fällt der Ertrag überschaubar aus. Das Ministerium rechnet langfristig mit Mehreinnahmen von 350 Millionen Euro pro Jahr. Den Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung beziffert der Entwurf dagegen noch nicht, an der entsprechenden Stelle steht lediglich „folgt". Der frühere Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler (FDP) kritisiert genau dieses Missverhältnis: „Für so wenig Geld wird der Standort Deutschland für Bitcoin beschädigt und Vertrauen zerstört."
Operativ trifft die Reform vor allem die heimischen Anbieter. Zum Steuerabzug verpflichtet werden sollen inländische Kryptodienstleister, Handelsplattformen und Verwahrer sowie inländische Niederlassungen ausländischer Anbieter. Die Verschiebung des Abzugs auf 2028 soll den Dienstleistern Zeit für die technische Umsetzung geben.
Für Anleger zählt zunächst die Sitzung am Mittwoch: Geht der Entwurf unverändert durch das Kabinett, insbesondere mit dem Stichtag 31. Dezember 2026 und der pauschalen Bemessung von 50 Prozent, oder setzt der Koalitionspartner noch Änderungen durch, bevor Bundestag und Bundesrat am Zug sind?
Evelyn Schmal, Redaktion finanzen.net
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