BVK: Fondsstandortgesetz bleibt hinter Erwartungen zurück


Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) hat eine Nachbesserung des vergangene Woche vom Bundestag beschlossenen Fondsstandortgesetzes gefordert und angekündigt, sich bei der nächsten Regierung dafür einzusetzen. Zwar begrüße der Verband "ausdrücklich, dass die Bundesregierung den Standortnachteil für deutsche Beteiligungsfonds festgestellt hat und die Notwendigkeit des Handelns anerkannt" habe. "Gleichwohl bleibt die vorgesehene, auf Wagniskapitalfonds beschränkte Umsatzsteuerbefreiung hinter den Erwartungen zurück", erklärte der BVK.

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"Es handelt sich hier um einen ersten richtigen Schritt, der die Wettbewerbssituation für einen kleinen Teil der Branche verbessert", sagte BVK-Vorstandssprecher Frank Hüther. "Der internationale Wettbewerbsnachteil bleibt jedoch für den Großteil der Branche bestehen und führt dazu, dass deutsche Fonds ins Ausland abwandern oder gar nicht erst nach Deutschland kommen werden." Der Trend, dass Innovationen insbesondere in der Wachstumsphase nicht mehr aus Deutschland heraus finanziert würden, werde sich dadurch womöglich noch verstärken.

Der Verband will sich nach Angaben seines Geschäftsführenden Vorstandsmitglieds Ulrike Hinrichs "bei der neuen Bundesregierung weiterhin dafür einsetzen, diesen Wettbewerbsnachteil für die komplette Branche zu beseitigen". Die nun getroffene Beschränkung der Umsatzsteuerbefreiung auf Wagniskapitalfonds treffe auf erhebliche unions- und beihilferechtliche Bedenken. Auch nach Aussage von Sachverständigen sei kein sachlicher Grund für eine Unterscheidung zwischen Wagniskapital und Private Equity ersichtlich. Der BVK werde sich deshalb weiter für eine rechtssichere Lösung einsetzen, die im Einklang mit dem Unionsrecht stehe.

Das Fondsstandortgesetz sieht Verbesserungen bei der Digitalisierung der Fondsaufsicht und der steuerlichen Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen an Start-ups vor. Mit dem von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) erarbeiteten Gesetz sollen künftig Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steuerlich gefördert werden. Die neuen Regelungen sehen vor, die Umsatzsteuerbefreiung auf die Verwaltung von Wagniskapitalfonds auszudehnen.

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Die Besteuerung soll erst im Zeitpunkt der Veräußerung erfolgen, spätestens nach zwölf Jahren. Bis zu einem Wert von jährlich 1.440 EUR können Unternehmensbeteiligungen sogar gänzlich steuerfrei übertragen werden. Um die Attraktivität von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen zu erhöhen, soll zudem der steuerfreie Höchstbetrag von derzeit 360 Euro auf 720 Euro angehoben werden. Die Wirtschaft und Experten haben allerdings bereits Nachbesserungen angemahnt. Besonders der Bundesverband Deutsche Startups war hart mit den neuen Regelungen ins Gericht gegangen. Auch aus der Opposition war scharfe Kritik an den Plänen gekommen.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/mgo

(END) Dow Jones Newswires

April 26, 2021 04:49 ET (08:49 GMT)

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