Lern- und Praxisphasen - auch ohne Gehalt: Wann die Renten-Pflichtversicherung im Studium greift

Ein duales Studium kombiniert Vorlesungen und praktische Arbeit im Betrieb oder der Werkstatt. Doch auch wenn in einzelnen Phasen kein Geld fließt, greift die Rentenversicherungspflicht.
Dual Studierende und ihre Sonderstellung
Wer ein duales Studium absolviert, ist gleichzeitig Student und Arbeitnehmer. Genau dieser Doppelstatus macht es notwendig, die Sozialversicherung klar zu regeln. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung gelten dual Studierende rechtlich wie Auszubildende. Damit sind sie automatisch rentenversicherungspflichtig, unabhängig davon, ob sie im Betrieb arbeiten oder an der Hochschule Vorlesungen besuchen.
Warum das Gesetz keine Lücken lässt
Das Sozialgesetzbuch schreibt ausdrücklich vor, dass die Pflichtversicherung auch dann gilt, wenn zeitweise kein Gehalt gezahlt wird. Fachportale wie lohn-info.de weisen darauf hin, dass so vermieden wird, dass Studierende später Nachteile haben, nur weil in Lernphasen keine Beiträge geflossen sind.
Fiktives Einkommen als Basis
Wenn es während des Studiums kein Entgelt gibt, bleibt die Versicherung nicht einfach stehen. Stattdessen wird ein fiktives Mindesteinkommen angesetzt, das als Grundlage für die Beitragsberechnung dient. Laut Deutscher Rentenversicherung übernimmt in solchen Fällen allein der Arbeitgeber die Zahlungen. Studierende bauen also Rentenpunkte auf, obwohl sie selbst nichts verdienen.
Kleine Einkommen und die 325-Euro-Grenze
Besonders interessant ist die sogenannte Geringverdienergrenze. Wer im Monat höchstens 325 Euro verdient, muss keine eigenen Beiträge leisten. Diese übernimmt vollständig der Arbeitgeber. Erst wenn die Grenze überschritten wird, teilen sich beide Seiten die Kosten. RV aktuell hebt hervor, dass damit gerade Personen mit kleinem Einkommen nicht zusätzlich belastet werden.
Nicht nur duale Studiengänge, auch Praktika fallen unter die Versicherungspflicht, allerdings mit unterschiedlichen Bedingungen. Pflichtpraktika sind meist beitragspflichtig, freiwillige Praktika dagegen nicht immer. Entscheidend sind Faktoren wie Dauer und Bezahlung. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, dass kurze und unvergütete Praktika oft versicherungsfrei bleiben, während längere und bezahlte Beschäftigungen fast immer zu Beiträgen führen.
Paul Schütte, Redaktion finanzen.net
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