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Achtung Wildunfälle: Wann die Versicherung nicht zahlt


Achtung Wildunfälle: Wann die Versicherung nicht zahlt

Wir verraten Ihnen, in welchen Fällen die Versicherung bei einem Wildunfall zahlt und in welchen nicht.

Etwa alle zwei Minuten bauen Autofahrer in Deutschland rein rechnerisch einen Unfall mit einem Wildtier. Immerhin ist die Zahl der Wildunfälle im vergangenen Jahr leicht gesunken. Gemeldet wurden rund 16.324 Verkehrsunfälle mit Rehen, Wildschweinen und anderem Wild. Wie sie einen Zusammenstoß verhindern können und was zu tun ist, falls es doch zu einem Wildunfall kommt, denn nicht immer zahlt die Versicherung den entstandenen Schaden.

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So sollten Sie sich bei Wildwechsel verhalten

Wenn Wildtiere auf der Straße oder am Straßenrand aufkreuzen ist Vorsicht geboten. Im Optimalfall soll der Fahrer abblenden, abbremsen und sich mit Hupen lautstark bemerkbar machen. Wenn man das Tier mit dem lauten Geräusch von der Fahrbahn verscheucht hat, sollte man dennoch am besten langsam weiterfahren und stets bremsbereit sein, denn es können noch Nachzügler auf die Straße laufen. Sollte es jedoch zu spät sein und eine Kollision lässt sich nicht mehr vermeiden, rät der ADAC dazu, das Lenkrad gerade und fest zu halten und mit maximaler Kraft aufs Bremspedal zu treten. Diese Gefahrenbremsung ist besonders wichtig, da man bei einem kurzfristigen Ausweichmanöver leicht von der Straße abkommen kann oder im Gegenverkehr landet. Allgemein gilt es, insbesondere entlang von Wald- und Feldrändern, besonders vorsichtig und aufmerksam zu fahren und auch beide Seitenstreifen ständig im Blick zu behalten.

Wann zahlt die Versicherung?

Kommt es zu einem Wildwechsel und der Autofahrer muss einem Tier ausweichen, muss die Versicherung bei einem Schaden zahlen, da durch das Ausweichmanöver möglicherweise ein erheblicher Personen- oder Sachschaden vermieden werden kann. Allerdings muss der Versicherungsnehmer, beziehungsweise der Fahrer des Pkw, beweisen, dass das Rangieren wegen eines Tieres und nicht aufgrund eines Fahrfehlers notwendig war. In der Praxis ist es oft schwierig, das Ausweichmanöver nachzuweisen, wenn keine Zeugen den Vorfall beobachtet haben.

Mittlerweile bieten viele Versicherer zusätzlich eine Erweiterung ihrer Verträge an und man kann über die Wildschadenklausel auch Schäden, die durch Kollision mit Tieren, wie Schafe oder Kühe, abdecken. Hierfür müssen aber explizit Zusammenstöße mit Haus- und Nutztieren laut Vertrag vereinbart sein.

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Wann muss die Versicherung nicht zahlen?

Es gibt jedoch auch Wildunfälle, die nicht im Versicherungsschutz abgedeckt sind. Der Anspruch auf Versicherungsschutz entfällt, wenn der Fahrer nachweislich zu schnell unterwegs war und der Unfall bei ordnungsgemäßer Fahrweise hätte vermieden werden können. Auch bei grob fahrlässigem Fahrverhalten erlischt der Schutz durch die Versicherung. In dem Fall muss jedoch der Versicherer den Beweis liefern. Zum anderen muss für einen Wildunfall, den die Versicherung übernimmt, eine wirkliche Gefahr vom Tier ausgehen. Das heißt, wenn das Tier beim Zusammenstoß bereits tot war und lediglich die Straße blockiert, kann die Versicherung unter Umständen die Zahlung verweigern, wenn es zu einem Unfall kommt. Die Versicherung greift ebenfalls nicht bei Unfällen mit kleineren Wildtieren. Wer also zum Beispiel einem Dachs ausweicht und dabei verunglückt, verliert seinen Anspruch auf Schadenersatz.

Isabell Tonnius, Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Fotosenmeer / Shutterstock.com

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