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Autoversicherung: Versteckten Schaden zahlen?


Autoversicherung: Versteckten Schaden zahlen?

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von Martin Reim, Euro am Sonntag

Angenommen, nach einem unverschuldeten Auto­unfall kommen versteckte Schäden erst in der Werkstatt zum Vorschein. Muss dann der gegnerische Haftpflichtversicherer trotzdem zahlen?

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€uro am Sonntag: Ja. Zu diesem Urteil kam das Amtsgericht Miesbach, wie das Branchenportal kfz-betrieb.de berichtet. Nach einem Unfall war die Heckscheibe des Wagens erst in der Werkstatt zerplatzt. Die Versicherung weigerte sich zu zahlen und behauptete, der Schaden sei bei der Reparatur eingetreten. Jedoch sagte ein Werkstattmitarbeiter aus, die Scheibe sei wegen eines beim Unfall erlittenen massiven Heckschadens unter Spannung gestanden - so stark, dass sie platzte, als er mit einem Spezialwerkzeug durch die Gummieinfassung stieß, ohne dass er die Scheibe bereits berührt hätte. Das Gericht hielt diese Darstellung für "glaubhaft und nachvollziehbar" und sprach dem Kläger die Kosten von gut 500 Euro für die neue Heckscheibe zu (Az. 1 C 875/14).

Bildquellen: loraks / Shutterstock.com, Refat / Shutterstock.com

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