Euro am Sonntag-Meldung

Lebensversicherer dürfen Bewertungsreserven behalten


Lebensversicherer dürfen Bewertungsreserven behalten

Lebensversicherer dürfen Kursgewinne überwiegend bis komplett einbehalten. Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf.

München. Das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Az. 50 C 35/16), das der Finanzzeitung "Euro am Sonntag" vorliegt (Ausgabe Nummer 27 vom 8. Juli 2017). Das Urteil fiel bereits vor einigen Monaten, wurde aber erst jetzt bekannt.

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Die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) hatte den Versicherer Ergo Anfang 2016 verklagt. Der BdV vertritt einen ehemaligen Kunden der Ergo-Tochter Victoria Leben.

Hintergrund des Streits ist eine Gesetzesreform aus dem Jahr 2014. Demnach müssen Anbieter die sogenannten Bewertungsreserven, also noch nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen, nur noch zum kleinen Teil oder gar nicht mehr an ausscheidende Kunden ausschütten. Bis dahin waren 50 Prozent verpflichtend. Die Verbraucherschützer halten das Gesetz für verfassungswidrig und hatte angekündigt, das Musterverfahren notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht durchzufechten.

Der BdV, der Revision eingelegt hat, und Ergo wollten zu dem Urteil gegenüber "Euro am Sonntag" keine Stellungnahme abgeben und verwiesen auf das laufende Verfahren. Das Landgericht Düsseldorf als nächste Instanz will am kommenden Donnerstag ein Urteil fällen (Az. 9 S 46/16).

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