Diesel-Kläger können auch nach Autoverkauf auf Schadenersatz hoffen


Werte in diesem Artikel
Aktien

71.75 EUR 0.55 EUR 0.77 %

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Dieselskandal haben Kläger auch dann gute Aussichten auf Schadenersatz, wenn sie ihr Auto inzwischen weiterverkauft haben. Das wurde am Dienstag bei zwei Verhandlungen am Bundesgerichtshof deutlich. Nach vorläufiger Einschätzung des sechsten Zivilsenats ist - etwa für Berechnungen etwaiger Ansprüche - an die Stelle des Wagens der Verkaufspreis getreten. Der Anwalt von Volkswagen (Volkswagen (VW) vz) hingegen argumentierte in Karlsruhe, wenn der Kläger das Auto nicht mehr zurückgeben könne, falle der Schadenersatz geringer aus. Wann die Richter ein Urteil verkünden, wollten sie später entscheiden (Az.: Az. VI ZR 575/20 und VI ZR 533/20)./kre/sem/DP/fba

Aktuelle Volkswagen (VW) vz. Aktie News

Werbung

Volkswagen (VW) vz. Analysen

Um die Übersicht zu verbessern, haben Sie die Möglichkeit, die Analysen für Volkswagen (VW) vz. nach folgenden Kriterien zu filtern.

Alle: Alle Empfehlungen

Buy: Kaufempfehlungen wie z.B. "kaufen" oder "buy"
Hold: Halten-Empfehlungen wie z.B. "halten" oder "neutral"
Sell: Verkaufsempfehlungn wie z.B. "verkaufen" oder "reduce"
Datum Rating Analyst
23.09.26 Volkswagen (VW) vz Market-Perform Bernstein Research
22.09.26 Volkswagen (VW) vz Buy Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank)
22.09.26 Volkswagen (VW) vz Market-Perform Bernstein Research
21.09.26 Volkswagen (VW) vz Neutral UBS AG
21.09.26 Volkswagen (VW) vz Buy Jefferies & Company Inc.

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.