ROUNDUP/Kreise/EU-Staaten: Geld erst nach vier Stunden Flugverspätung


Werte in diesem Artikel
Aktien

7.86 EUR 0.02 EUR 0.23 %

5.05 EUR 0.01 EUR 0.12 %

7.67 EUR -0.08 EUR -1.03 %

23.33 EUR 0.36 EUR 1.57 %

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Fluggäste sollen nach dem Willen der EU-Staaten künftig erst nach vier Stunden Verspätung entschädigt werden - und nicht wie bisher nach drei Stunden. Eine Mehrheit der EU-Verkehrsminister hat sich bei einem Treffen in Luxemburg für die Änderung ausgesprochen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus EU-Diplomatenkreisen erfuhr. Das Europaparlament kann noch Änderungen an den neuen Regeln vornehmen.

Werbung

Die Vier-Stunden-Regel soll dem Willen der Minister zufolge für Distanzen bis 3.500 Kilometer gelten. Für längere Flugreisen ist eine Frist von sechs Stunden vorgesehen.

Die Bundesregierung hatte sich dafür eingesetzt, dass Passagiere wie bisher ab drei Stunden Verspätung entschädigt werden und dafür pauschal eine Entschädigung von 300 Euro bekommen. Dadurch wären Verbraucherrechte gewahrt, aber auch Fluggesellschaften auf Langstreckenflügen entlastet worden, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) vor dem Treffen.

Entsprechend stimmte Deutschland der Änderung bei der Sitzung in Luxemburg nicht zu. Verbraucherschützer warnen davor, dass bei einer Änderung deutlich weniger Passagiere entschädigt werden würden.

Werbung

Bislang Entschädigung bis zu 600 Euro

Laut geltender Fluggastrechteverordnung besteht bislang für Fluggäste pauschal ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung, sofern die Airline diese verschuldet:

* 250 Euro für Flüge bis 1.500 km

* 400 Euro für Flüge bis 3.500 km

* 600 Euro für Langstreckenflüge mit mehr als 3.500 km

Airlines argumentieren mit schnelleren Ersatzflügen

Der deutsche Lobbyverband BDL hatte beim Institut Yougov eine Umfrage unter Passagieren in Auftrag gegeben. Unter der Vorgabe, dass sie noch am selben Tag ihr Ziel erreichen, waren demnach 73 Prozent der befragten Passagiere bereit, erst nach fünf Stunden Verspätung einen Entschädigungsanspruch zu erhalten.

Werbung

Nur 21 Prozent fanden die Entschädigungszahlung bereits nach drei Stunden wichtiger. Dafür nähmen sie in Kauf, ihr Ziel gegebenenfalls erst ein oder zwei Tage später zu erreichen.

Die Airlines und ihre Verbände argumentieren, dass sie an vielen Zielen in Europa technisch nicht in der Lage seien, innerhalb von drei Stunden ein Ersatzflugzeug samt Crew zu stellen. Im Zweifel werde dann auf einen zusätzlichen Flug verzichtet, weil die hohen Entschädigungszahlungen ohnehin bereits angefallen seien. Fünf Stunden sei die bessere Frist. Wie viel mehr Ersatzflüge genau durch eine Fünf-Stunden-Regel noch am selben Tag stattfinden würden, ist unklar.

Widerstand im Europaparlament

Grundsätzlich haben die Parlamentarier bei dem Vorhaben noch ein Wort mitzureden und müssen den neuen Regeln ebenfalls zustimmen. Der FDP-Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen betonte vor der Abstimmung, dass das Europäische Parlament bereits eine Position habe, "und ich sehe keinen Grund, diese gute Position noch einmal anzupassen". Voraussichtlich wolle das Europaparlament die Drei-Stunden-Vorgabe beibehalten. Der CDU-Europaabgeordnete Jens Gieseke betonte: "Als Parlament werden wir keine Verschlechterung des Status quo akzeptieren."/mjm/DP/stw

Aktuelle Lufthansa Aktie News

Werbung

Lufthansa Analysen

Um die Übersicht zu verbessern, haben Sie die Möglichkeit, die Analysen für Lufthansa nach folgenden Kriterien zu filtern.

Alle: Alle Empfehlungen

Buy: Kaufempfehlungen wie z.B. "kaufen" oder "buy"
Hold: Halten-Empfehlungen wie z.B. "halten" oder "neutral"
Sell: Verkaufsempfehlungn wie z.B. "verkaufen" oder "reduce"
Datum Rating Analyst
24.09.26 Lufthansa Market-Perform Bernstein Research
04.09.26 Lufthansa Neutral JP Morgan Chase & Co.
20.08.26 Lufthansa Market-Perform Bernstein Research
19.08.26 Lufthansa Underweight Barclays Capital
05.08.26 Lufthansa Sell Goldman Sachs Group Inc.

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.