Berliner Testament: Steuerfalle für Erben vermeiden

Das Berliner Testament ist eine beliebte Regelung für Ehepaare, um den überlebenden Partner abzusichern. Doch es birgt steuerliche Fallstricke, die Erben teuer zu stehen kommen können. Besonders bei größeren Vermögen droht eine doppelte Erbschaftssteuer.
Was ist ein Berliner Testament?
Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen, wie die Fachanwältin für Erbrecht, Anna Orlowa, in einem Beitrag auf fachanwalt.de erläutert. Nach dem Tod des Längerlebenden sollen die gemeinsamen Kinder als Schlusserben eingesetzt werden. Diese Regelung soll den überlebenden Partner finanziell absichern und Streitigkeiten unter den Erben vermeiden.
Steuerliche Tücken
Obwohl das Berliner Testament klare Vorteile bietet, birgt es steuerliche Fallstricke. Ein zentrales Problem ist die doppelte Erbschaftssteuer: Zunächst fällt beim Übergang des Vermögens auf den überlebenden Ehegatten Erbschaftssteuer an. Nach dessen Tod müssen die Kinder erneut Erbschaftssteuer auf das gesamte Vermögen zahlen, so Orlowa.
Ein weiterer Nachteil ist der Verlust von Freibeträgen. Normalerweise kann jedes Kind von jedem Elternteil bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Beim Berliner Testament entfällt HAC zufolge einer dieser Freibeträge, da die Kinder erst nach dem Tod des zweiten Elternteils erben.
Pflichtteilsstrafklausel
Oft wird das Berliner Testament mit sogenannten Pflichtteilsstrafklauseln kombiniert. Diese Klauseln sollen verhindern, dass enterbte Kinder ihren Pflichtteil einfordern. Allerdings können solche Klauseln dazu führen, dass das Vermächtnis erst beim zweiten Erbfall steuerlich abziehbar ist. Dies kann die Steuerlast für die Erben erhöhen, warnt Orlowa.
Strategien zur Steueroptimierung
Es gibt Möglichkeiten, die steuerlichen Nachteile des Berliner Testaments zu minimieren. Eine Option ist laut der Fachanwältin die Trennungslösung, bei der statt des Berliner Testaments eine Vor- und Nacherbschaft gewählt wird. Hierbei können die Freibeträge besser genutzt und die Steuerlast gesenkt werden.
Eine weitere Möglichkeit ist die Ausschlagung der Erbschaft durch den überlebenden Ehegatten zugunsten der Kinder, wenn deren Freibeträge in der Summe deutlich höher sind als der des Ehegatten.
Jennifer Vogel, Redaktion finanzen.net
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