Schülerpraktikum in Deutschland: So sind Kinder richtig versichert

Viele Schüler schnuppern im Rahmen eines Praktikums erstmals echte Arbeitsluft. Doch was passiert eigentlich, wenn dabei etwas schiefgeht? Wer zahlt bei einem Unfall, und wie sieht es mit Haftungsfragen aus, falls der Nachwuchs aus Versehen einen Schaden anrichtet?
Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum
Die entscheidende Frage beim Versicherungsschutz ist, ob das Praktikum von der Schule kommt oder auf eigene Faust organisiert wurde. Bei Pflichtpraktika, die fest im Lehrplan stehen, kümmert sich die Unfallkasse des Bundeslandes um die Absicherung. Das gilt sowohl für Unfälle im Betrieb selbst als auch auf dem Weg dorthin. Die Schule bleibt dabei die zentrale Anlaufstelle, sie meldet auch eventuelle Unfälle. Freiwillige Praktika funktionieren anders. Hier muss der Betrieb aktiv werden und den Praktikanten bei seiner Berufsgenossenschaft anmelden, wie KomNet NRW erklärt. Entscheidend ist dabei, ob die Schule organisatorisch beteiligt ist oder nicht. Läuft das Praktikum in den Ferien oder ohne schulische Begleitung, übernimmt die Berufsgenossenschaft des Unternehmens den Versicherungsschutz. Auch hier sind Unfälle während der Arbeit und auf dem Weg dorthin abgedeckt.
Wo genau man sich im Schadensfall melden muss, hängt vom Praktikum ab. Pflichtpraktika landen bei der Unfallkasse des Bundeslandes, freiwillige bei der Berufsgenossenschaft des Betriebs. Eltern tun gut daran, diese Zuständigkeit vorab zu klären und beim Betrieb nachzuhaken, ob alles ordentlich angemeldet wurde. Wichtig wird das vor allem dann, wenn tatsächlich ein Unfall passiert, zählt jede Minute, und die richtige Stelle muss sofort informiert werden.
Krankenversicherung
Schüler unter 25 Jahren bleiben während des Praktikums über die Familie mitversichert, solange sie nicht mehr als 556 Euro monatlich verdienen, so Transparent-Beraten. Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausaufenthalte werden wie gewohnt übernommen. Knifflig wird es erst, wenn das Praktikum besser bezahlt wird. Liegt die Vergütung über der 556-Euro-Grenze, kann die Familienversicherung wegfallen. Dann müssen eigene Beiträge gezahlt werden. Transparent-Beraten empfiehlt deshalb dringend, vor Praktikumsbeginn mit der Krankenkasse zu sprechen. Gerade wenn längere Praktika anstehen oder eine Vergütung im Raum steht, sollte diese Frage frühzeitig geklärt werden.
Haftpflichtversicherung
Niemand rechnet mit einem Unfall, doch wenn beim Praktikum eine teure Maschine beschädigt oder jemand verletzt wird, kann das schnell teuer werden. Häufig deckt die private Haftpflichtversicherung der Eltern solche Missgeschicke ab, wie IWW erläutert. Nicht jede Police springt bei betrieblich verursachten Schäden ein, manche schließen Praktika explizit aus, warnt Transparent-Beraten. Bei schulischen Pflichtpraktika gibt es noch eine zweite Absicherung: die Haftpflichtversicherung des Schulträgers, wie die Handwerkskammer Ulm erklärt. Trotzdem sollten Eltern ihre eigene Police genau prüfen und sich im Zweifel eine schriftliche Bestätigung geben lassen. Viele Betriebe wollen mittlerweile vor Praktikumsbeginn einen Nachweis sehen, dass eine Haftpflichtversicherung besteht - das erspart später möglichen Ärger. Dabei sollte die Versicherungssumme hoch genug sein, um auch größere Schäden abzufangen.
Paul Schütte, Redaktion finanzen.net
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