Rente durch Job aufbessern: Darauf müssen Rentner achten

Wer Rente bezieht und dennoch nebenbei etwas hinzuverdienen möchte, muss einige Regeln beachten. Faktoren sind zum einen das Rentenalter und zum anderen das Beschäftigungsverhältnis, zudem variieren die Freibeträge des zusätzlichen Verdienstes.
Arbeiten als Rentner
Vielen Rentnern reicht die ausgeschüttete Rente nicht, um die Kosten des Lebensunterhalts decken zu können. Daher bessern viele Ruheständler ihre Rente durch Nebentätigkeiten und kleine Jobs auf.
Jeder sechste Rentner ist in Deutschland von Altersarmut betroffen. Damit die Miete und alle weiteren Kosten dennoch gezahlt werden können, gehen bereits über eine Million Rentner zusätzlichen Tätigkeiten nach. Denn im Grunde ist es jedem Rentner erlaubt, auch mit über 65 Jahren weiterzuarbeiten, doch um die Renteneinkünfte nicht zu gefährden, müssen hierbei gewisse Vorschriften eingehalten werden.
Dabei spielt vor allem das Rentenalter eine tragende Rolle: Rentner, die bereits das Regelrentenalter überschritten haben, dürfen seit 2023 unbegrenzt zur Rente dazuverdienen. Diese Regelung gilt auch für Frührentner - seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr bei vorgezogenen Altersrenten.
Regelaltersgrenze und aktuelle Änderungen
Die Regelaltersgrenze wird seit 2012 in Schritten von 65 Jahren auf 67 Jahre hochgesetzt, so erreichen alle, die im Jahr 1964 oder später geboren sind, die Rente erst mit 67 Jahren. Der Jahrgang 1961 erreicht seine reguläre Altersgrenze 2026 mit 66 Jahren und sechs Monaten.
Seit Januar 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro monatlich. Eine wichtige Neuerung ab 2026 ist die Aktivrente: Rentner, die das Regelrentenalter erreicht haben und sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten, können bis zu 2.000 Euro monatlich (24.000 Euro jährlich) steuerfrei hinzuverdienen. Die Aktivrente gilt nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, nicht für Selbstständige, Beamte oder Minijobber.
Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrente
Während bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr gelten, bestehen diese weiterhin bei Erwerbsminderungsrenten. Bei voller Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze 2026 bei 20.763,75 Euro jährlich (etwa 1.730 Euro monatlich). Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente beträgt die Mindesthinzuverdienstgrenze 41.527,50 Euro jährlich. Wird die Grenze überschritten, verringert sich die Rentenzahlung um 40 Prozent eines Zwölftels des überschrittenen Betrags.
Zudem besteht bei der Erwerbsminderungsrente ein sogenannter Hinzuverdienstdeckel, damit ist das höchste Einkommen der vergangenen 15 Jahre gemeint. Hierdurch wird die Obergrenze für den Hinzuverdienst bestimmt. Es werden die geminderte Rente und der Hinzuverdienst addiert, sofern der Betrag größer ausfällt, als durch den Hinzuverdienstdeckel gestattet, wird der überschreitende Betrag zu 100 Prozent von der übrigen Teilrente abgezogen.
Sozialabgaben
Wer als Rentner arbeitet, muss weiterhin Sozialabgaben leisten. Bei der Aktivrente bleiben trotz Steuerfreiheit die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bestehen. Bei einem monatlichen Einkommen von 2.000 Euro betragen die Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung etwa 205-207 Euro.
Arbeitende Rentner im Regelrentenalter sind von Arbeitslosenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen befreit. Dies gilt nicht für die Pflege- sowie Krankenversicherung, diesen Teil der Sozialabgaben muss der Arbeitnehmer weiterhin leisten.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, auch im Rentenalter weiter wie zuvor zu arbeiten, ohne dabei die zustehende Rente zu beziehen. Dies kann sich nach einiger Zeit durchaus bezahlt machen, denn mit jedem Monat, der auf diese Weise weitergearbeitet wird, erhöht sich der Rentenanspruch um 0,5 Prozent. Dementsprechend würde sich der Rentensatz nach einem Jahr fortlaufender Arbeit im Rentenalter um sechs Prozent erhöhen.
Paul Schütte, Redaktion finanzen.net
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