Steuerfallen vermeiden

Homeoffice korrekt abrechnen und Nachfragen des Finanzamts vorbeugen

16.04.26 23:30 Uhr

Homeoffice richtig abrechnen- sonst droht Ärger mit dem Finanzamt | finanzen.net

Wer von zu Hause arbeitet, kann steuerlich profitieren. Doch unklare Angaben oder widersprüchliche Einträge führen schnell zu Rückfragen vom Finanzamt. Wer die Regeln zur Homeoffice-Pauschale und zum Arbeitszimmer kennt, reduziert das Risiko deutlich.

Die Homeoffice-Pauschale richtig nutzen

Für jeden Kalendertag, an dem überwiegend zu Hause gearbeitet wurde, können seit 2023 sechs Euro angesetzt werden, maximal aber 1.260 Euro pro Jahr dem Lohnsteuerhilfeverein e.V. zufolge. Die Pauschale gilt dauerhaft und kann auch dann genutzt werden, wenn kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist. Entscheidend ist, dass an diesen Tagen tatsächlich überwiegend im Homeoffice gearbeitet wurde.

Wichtig für die Steuererklärung ist eine korrekte Angabe der Anzahl der Homeoffice-Tage in der Anlage N (Zeile 45). Für dieselben Tage dürfen keine Entfernungspauschale für den Arbeitsweg oder Reisekosten geltend gemacht werden. Solche Doppelangaben führen besonders häufig zu Nachfragen. Vorsicht gilt insbesondere bei Personen, die mehrere Tätigkeiten ausüben: Die Pauschale kann nur einmal pro Tag geltend gemacht werden.

Werbungskostenpauschbetrag beachten

Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Sie wirkt sich steuerlich nur dann positiv aus, wenn die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro im Jahr übersteigen. Wer darunter bleibt, profitiert faktisch nicht zusätzlich.

Neben der Pauschale können weiterhin beruflich veranlasste Ausgaben für Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Bürostuhl, Computer oder Fachliteratur angesetzt werden. Auch anteilige Telefon- und Internetkosten sind möglich. Gerade bei höheren Beträgen sollten Rechnungen und Zahlungsnachweise griffbereit sein.

Dokumentation schützt vor Rückfragen

Belege müssen in der Regel nicht direkt eingereicht, aber sorgfältig aufbewahrt werden, da Nachweise meist nur bei Unklarheiten oder ungewöhnlich hohen Beträgen angefordert werden. "Heute werden bereits 20 bis 25 Prozent der Steuererklärungen von einer Software bearbeitet", erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Eine nachvollziehbare und konsistente Dokumentation der Homeoffice-Tage ist daher besonders wichtig, da unplausible Kombinationen, etwa viele Homeoffice-Tage bei gleichzeitig hoher Entfernungspauschale, schnell zu Rückfragen führen können.

Arbeitszimmer als Alternative prüfen

Wer ein separates, nahezu ausschließlich beruflich genutztes Arbeitszimmer hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen mehr als nur die Tagespauschale geltend machen. Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, sind die anteiligen Raumkosten grundsätzlich unbegrenzt abziehbar. Wird jedoch das Arbeitszimmer abgesetzt, so kann die Homeoffice-Pauschale nicht mehr genutzt werden. Im Übrigen: Macht die Arbeit von Zuhause einen Umzug notwendig, kann der Umzug gemäß dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. Februar 2024 (Az. VI R 3/23) nicht mehr abgesetzt werden.

Steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kommt alternativ ein jährlicher Höchstbetrag von 1.260 Euro für das Arbeitszimmer in Betracht. Wer diese Variante wählt, sollte besonders sorgfältig prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, da hier erfahrungsgemäß genauer hingeschaut wird.

Jennifer Vogel, Redaktion finanzen.net

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