VW-Aktie dennoch in Grün: Volkswagen muss wegen Ad-hoc-Verstoßes Bußgeld zahlen
Der VW-Konzern muss wegen eines Jahre zurückliegenden Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung eine Geldbuße von 1,2 Millionen Euro zahlen.
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Die Finanzaufsicht Bafin kam nach einer Untersuchung zu dem Schluss, dass Volkswagen die eigene Prognose für das Geschäftsjahr 2023 per Ad-hoc-Mitteilung hätte veröffentlichen müssen, weil diese Schätzung deutlich über den Markterwartungen gelegen habe. Stattdessen habe VW die Insiderinformation lediglich in einer Pressemitteilung veröffentlicht, erklärte die Bafin.
Insiderinformationen müssen börsennotierte Unternehmen unverzüglich als Ad-hoc Mitteilung veröffentlichen. Unter anderem soll so sichergestellt werden, dass Insider sich mit ihrem Wissen keine Vorteile am Markt verschaffen können.
Die VW-Aktie notiert im XETRA-Handel zeitweise 0,54 Prozent höher bei 66,96 Euro.
DJG/rio/cln
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