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VW-Aktie dennoch in Grün: Volkswagen muss wegen Ad-hoc-Verstoßes Bußgeld zahlen


VW-Aktie dennoch in Grün: Volkswagen muss wegen Ad-hoc-Verstoßes Bußgeld zahlen

Der VW-Konzern muss wegen eines Jahre zurückliegenden Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung eine Geldbuße von 1,2 Millionen Euro zahlen.

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Die Finanzaufsicht Bafin kam nach einer Untersuchung zu dem Schluss, dass Volkswagen die eigene Prognose für das Geschäftsjahr 2023 per Ad-hoc-Mitteilung hätte veröffentlichen müssen, weil diese Schätzung deutlich über den Markterwartungen gelegen habe. Stattdessen habe VW die Insiderinformation lediglich in einer Pressemitteilung veröffentlicht, erklärte die Bafin.

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Insiderinformationen müssen börsennotierte Unternehmen unverzüglich als Ad-hoc Mitteilung veröffentlichen. Unter anderem soll so sichergestellt werden, dass Insider sich mit ihrem Wissen keine Vorteile am Markt verschaffen können.

Die VW-Aktie notiert im XETRA-Handel zeitweise 0,54 Prozent höher bei 66,96 Euro.

DJG/rio/cln

Dow Jones Newswires

Bildquellen: FotograFFF / Shutterstock.com, Gl0ck / Shutterstock.com

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Datum Rating Analyst
29.09.26 Volkswagen (VW) vz Buy Deutsche Bank AG
23.09.26 Volkswagen (VW) vz Market-Perform Bernstein Research
22.09.26 Volkswagen (VW) vz Buy Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank)
22.09.26 Volkswagen (VW) vz Market-Perform Bernstein Research
21.09.26 Volkswagen (VW) vz Neutral UBS AG

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