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Alphabet-Aktie höher: EU bricht Googles KI-Monopol auf Android - Strafe in Italien


Alphabet-Aktie höher: EU bricht Googles KI-Monopol auf Android - Strafe in Italien

Die Europäische Union hat Googles Mutterkonzern Alphabet verbindlich angewiesen, sein Android-Betriebssystem und seine Suchmaschinendaten für KI-Dienste zu öffnen, die mit den eigenen Tools wie Gemini konkurrieren.

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Die EU-Kommission erklärte, dass konkurrierende KI-Assistenten nur eingeschränkten Zugriff auf wichtige Funktionen von Googles Android-Betriebssystem hätten und nicht in der Lage seien, gleichberechtigt mit den eigenen Diensten des Technologiekonzerns zu konkurrieren.

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Die Behörde teilte weiter mit, dass Nutzer den KI-Assistenten ihrer Wahl auf Android-Geräten per Sprachbefehl genauso aktivieren können sollten wie den Google-Assistenten und ihn zur Erledigung von Aufgaben wie der Buchung von Taxis nutzen können. Sie fügte hinzu, dass die von ihr erlassenen Maßnahmen "robuste Schutzvorkehrungen beinhalten, um sicherzustellen, dass die Privatsphäre der Nutzer, die Integrität der Geräte und die Sicherheit geschützt sind".

Kent Walker, Googles President für globale Angelegenheiten, erklärte in einer Stellungnahme, dass die Entscheidungen der Kommission die Datenschutz- und Sicherheitsvorkehrungen für die Europäer untergraben könnten.

Die Kommissionsbeamten forderten Google zudem auf, bestimmte Suchdaten an konkurrierende Suchmaschinen weiterzugeben, darunter auch KI-Chatbots mit Suchfunktionen. Dies folgt auf erste Feststellungen, die Google bereits Anfang dieses Jahres übermittelt worden waren. Die aktuelle Entscheidung erteilt dem Unternehmen verbindliche Anweisungen.

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Google verliert EU-Prozess um Strafe in Italien wegen Glücksspielwerbung

Google hat einen Rechtsstreit vor einem Gericht der Europäischen Union über Glücksspielwerbung auf seiner Videoplattform Youtube verloren. Der US-Konzern hatte im Jahr 2022 von der italienischen Kommunikationsbehörde AGCOM eine Geldstrafe von 750.000 Euro erhalten. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) urteilte, dass Google für die Youtube-Videos eines Dritten haftbar gemacht werden kann, wenn der Techgigant eine kommerzielle Partnerschaft mit diesem unterhält.

Die AGCOM hatte die Geldstrafe gegen Google mit der Begründung verhängt, das Unternehmen habe gegen italienisches Recht verstoßen, indem es Videos bereitstellte, die für Online-Glücksspiele warben. Die Videos waren von einem Content-Ersteller gepostet worden, der eine kommerzielle Vereinbarung mit Google hatte.

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Google legte in Italien Berufung gegen die Entscheidung ein und argumentierte, dass das Unternehmen nach EU-Recht nicht für die Inhalte Dritter auf Youtube haftbar sei. Die Richter in Italien verwiesen den Fall zur Klärung an das Gericht in Luxemburg. Die Richter des EuGH erklärten, dass Unternehmen nur dann von der Haftung befreit sein können, wenn sie als Vermittler auftreten und keine Kenntnis oder Kontrolle über die online übertragenen Informationen haben. Google habe jedoch vor dem Abschluss seiner kommerziellen Partnerschaft den Inhalt der Videos, das Thema des Kanals, die meistgesehenen oder neuesten Videos sowie andere Daten geprüft.

"Der Betreiber erlangt somit spezifische Kenntnis über den wesentlichen Inhalt einer Reihe von Videos und kann daher nicht geltend machen, als vermittelnder Diensteanbieter zu handeln", erklärten die Richter.

Ein Google-Sprecher erklärte, das Unternehmen prüfe das Urteil.

Die Alphabet-Aktie gewinnt im NASDAQ-Handel zeitweise 1,9 Prozent auf 363,17 US-Dollar.

DJG/DJN/apo/mgo

DOW JONES

Bildquellen: Justin Sullivan/Getty Images, Justin Sullivan/Getty Images

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DatumRatingAnalyst
23.06.26 Alphabet A (ex Google) Buy Jefferies & Company Inc.
29.05.26 Alphabet A (ex Google) Overweight Barclays Capital
22.05.26 Alphabet A (ex Google) Neutral UBS AG
20.05.26 Alphabet A (ex Google) Neutral UBS AG
20.05.26 Alphabet A (ex Google) Buy Jefferies & Company Inc.