Urteil: Schweizer Goldindustrie muss Herkunft von Gold in Schweizer Raffinerien nicht offenlegen
Die weltweit führende Schweizer Goldindustrie hat einen rechtlichen Sieg gegenüber Aktivisten errungen.
Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen entschied, dass die vier Goldraffinerien des Landes die Herkunft des Edelmetalls nicht offenlegen müssen und ihre Geschäftsgeheimnisse wahren dürfen. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) in der Schweiz zeigte sich am Donnerstag enttäuscht über den Ausgang des Rechtsstreits. "Transparenz im Goldhandel ist das A und O für ein sauberes und faires Goldgeschäft", sagte Co-Geschäftsführer Christoph Wiedmer.
Die Schweiz ist die wichtigste Drehscheibe im globalen Goldhandel: Zwei Drittel des Edelmetalls weltweit werden hier raffiniert und verarbeitet.
Die GfbV hatte Informationen über die Herkunft des Goldes verlangt. Es sei von öffentlichem Interesse zu wissen, ob der importierte Rohstoff unter menschenwürdigen und umweltverträglichen Bedingungen gewonnen werde, argumentierte die Organisation. Die Schweizer Zollverwaltung hatte den Aktivisten Recht gegeben, doch die Raffinerien beriefen gegen diesen Entscheid und zogen vor das Bundesverwaltungsgericht.
Das Gericht kam zum Schluss, dass die Goldverarbeiter ein schutzwürdiges Interesse an der Geheimhaltung der Informationen hätten. Außerdem würden die geforderten Daten unter das Schweizer Steuergeheimnis fallen.
ST. GALLEN (dpa-AFX)
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