Bundesnetzagentur schlägt für Glasfasernetze Regulierung "light" vor


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BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesnetzagentur hat für den Ausbau des Glasfasernetzes in Deutschland eine Regulierung "light" vorgeschlagen, um die Verfügbarkeit der neuen Gigabit-Netze zu beschleunigen. Danach soll der Zugang zum Glasfasernetz der Deutschen Telekom - anders als beim Kupfernetz - nicht mehr im Voraus, also ex-ante, reguliert werden. Die Bundesnetzagentur wird stattdessen bei Missbrauch eingreifen.

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Die Behörde erwartet, dass die Telekom und deren Wettbewerber das neue Marktregime nutzen, um ihre Investitionen in Glasfaser erheblich zu steigern. Im Gegenzug müsse die Telekom Wettbewerbern die Nutzung ihres Glasfasernetzes zu gleichen Bedingungen anbieten wie ihrem eigenen Vertrieb. Nur für den Fall eines wettbewerbsfeindlichen Missbrauchs behält sich die Bundesnetzagentur ein Eingriffsrecht vor.

"Wir leiten einen Paradigmenwechsel in der Regulierung ein", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, anlässlich des Starts der Konsultation zur künftigen Regulierung. "Dies ist ein großer Schritt und für die Telekom das Signal, zügig ihr Glasfasernetz auszubauen."

Der diskriminierungsfreie Zugang zu den Glasfasernetzen der Telekom soll laut Behörde durch eine Gleichbehandlungsverpflichtung nach dem EoI-Prinzip (Equivalence of Input) abgesichert werden. Der neue Ansatz sehe im Kern vor, dass andere Unternehmen den Zugang unter den gleichen System- und Prozessbedingungen erhalten können, wie sie auch der Telekom selbst zur Verfügung stehen.

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Damit der Glasfaserausbau in größtmöglichem Umfang gefördert wird, sieht der geplante Regulierungsrahmen auch einen erweiterten Leerrohrzugang vor. Hierdurch würden der Netzausbau beschleunigt und unnötige Tiefbaukosten eingespart, erwartet die Behörde. Die Entgelte für den Leerrohrzugang sollen wie bislang der Genehmigung unterliegen.

Damit geht die Bundesnetzagentur anders vor als bei den aus dem ehemaligen Monopol erwachsenen Kupfernetzen der Telekom. Die Regulierung der Kupfernetze soll laut Bundesnetzagentur im Wesentlichen beibehalten werden. Neu in diesem Zusammenhang sei die Verpflichtung der Telekom, eine mit dem Rückbau von Kupferinfrastruktur verbundene Migration auf Glasfasernetze rechtzeitig anzuzeigen und Migrationspläne vorzulegen. Keine Vorgaben würden der Telekom gemacht, ob und wann sie Teile ihres Kupfernetzes abschalten muss.

Die Regulierungsvorschläge zum Glasfasernetz werden von der Bundesnetzagentur bereits im Vorgriff auf das im Dezember in Kraft tretende Telekommunikationsmodernisierungsgesetz bekanntgemacht. Sie erhofft sich, dass damit die neuen Instrumente "im Sinne einer bestmöglichen Förderung des Glasfaserausbaus unmittelbar zur Anwendung" gebracht werden.

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Der Entscheidungsentwurf ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/bk3-19-020 veröffentlicht.

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